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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-11-29

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Es ist bekanntlich so, dass wir in der Schweiz europaweit die höchsten Arbeitszeiten haben. Im Vergleich mit den Ländern um uns herum sind die Arbeitszeiten in der Schweiz sogar mit Abstand am höchsten. Studien zeigen auch übereinstimmend, dass die Zahl der Überstunden über die ordentlichen Arbeitszeiten hinaus in den Neunzigerjahren ständig stark zugenommen hat. Die Studien zeigen ein zweites Phänomen: Sie zeigen, dass diese Überstunden, obwohl sie je länger desto mehr geleistet werden müssen, immer weniger bezahlt werden und dass immer weniger Zuschläge dafür ausgerichtet werden.

Das Obligationenrecht sah ursprünglich vor, dass Überstunden zuschlagspflichtig sind. Sozusagen im Rahmen eines gesetzgeberischen Versehens ist der Zuschlag bei Überstunden vor einigen Jahren beseitigt worden. Das hat zu diesem Problem geführt. Die Zuschlagspflichtigkeit der Überstunden - und darum geht es in dieser Initiative, mit der Priorität Zeitzuschlag, Kompensation durch Freizeit, und nur eventuell Kompensation durch einen Zuschlag in Form von Geld - ist sowohl sozialpolitisch nötig und gerechtfertigt als auch wirtschaftspolitisch richtig.

Zunächst zum Sozialpolitischen: Es ist klar, dass der Stress und die Arbeitsverdichtung in der Schweiz in den letzten Jahren immer mehr zugenommen haben. Das ist ein Spiegel der zunehmenden Produktivität in unserem Land. Aber die Arbeitsverdichtung hat so stark zugenommen, dass der Stress bei der Arbeit und die dadurch verursachten gesundheitlichen Schädigungen heute ein ernsthaftes Problem werden. Das gewiss unverdächtige Staatssekretariat für Wirtschaft hat zu diesem Problem eine Studie erstellen lassen. Es ist festgestellt worden, dass die Stresskosten in der Schweiz jährlich 4,2 Milliarden Franken betragen. Der Stress hat also unmittelbare negative Auswirkungen für die Betroffenen, aber auch sehr negative Auswirkungen für die Gesellschaft. Sowohl gesundheitspolitisch wie natürlich auch für die Betroffenen, für ihre Familien, ist es sehr wichtig, dass die Anzahl Überstunden in Grenzen gehalten werden kann. Es spricht niemand davon, dass nicht gegebenenfalls Überstunden geleistet werden müssen - wenn Auftragsspitzen da sind, wenn Unvorhergesehenes stattfindet -, aber Überstunden sollen eben in Grenzen gehalten werden. Das kann nur mittels eines solchen Zuschlages geschehen.

Es gibt aber auch wirtschaftspolitisch eine zwingende Begründung für die Wiedereinführung dieses Zuschlages. Wenn es nämlich so ist, dass Überstunden zuschlagsfrei geleistet werden müssen, dann werden sie künstlich verbilligt, und sie sind billiger als normale Arbeitsstunden. Woher kam der ursprünglich im Gesetz vorgesehene Zuschlag von 25 Prozent? Er begründete sich dadurch, dass auf den Überstunden kein Anteil des dreizehnten Monatslohns bezahlt werden muss, dass bei den Überstunden der Ferienzuschlag entfällt, dass die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall und für Feiertage entfällt - rechnerisch macht das exakt 25 Prozent aus. Den Ansatz von 35 Prozent habe ich nicht selber erfunden, den habe ich vielmehr aus einer CVP-Motion der Herren Heim und Epiney (98.3118) übernommen, die diesen Vorschlag gemacht haben. Er begründet sich sachlich dadurch, dass zu den 25 Prozent auch noch die berufliche Vorsorge dazu kommt. Wenn Überstunden zuschlagsfrei geleistet werden müssen, dann kommen sie den Arbeitgeber billiger zu stehen als eine normale Arbeitsstunde. Das schafft einen ökonomisch vollkommen verfehlten Anreiz, in Überstunden statt zu normalen Arbeitsstunden arbeiten zu lassen; das unterläuft die gesetzlichen Regelungen.

Man wendet ein, dass die Problematik der Überstunden über die Gesamtarbeitsverträge gelöst werden müsse. Dem stimme ich gerne zu - Gesamtarbeitsverträge sind als Lösungen vorzuziehen, sie sind wünschbar. Das Problem ist nur, dass der Abdeckungsgrad durch Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz rund 50 Prozent beträgt. In den übrigen 50 Prozent befinden sich die besonders schutzbedürftigen Arbeitsverhältnisse - diese sind ohne gesetzliche Regelungen schutzlos. Entsprechend ist es notwendig, eine Basisregelung im Gesetz zu treffen, die durch Gesamtarbeitsverträge immer wieder abgeändert werden kann. Hier sind für die einzelnen Branchen besondere konkrete Lösungen denkbar. Eine Basisregelung im Gesetz muss aber gerecht sein, und eine gerechte Regelung bei den Überstunden kann nur mittels Wiedereinführung eines Zuschlages getroffen werden.