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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-19

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Motionär, Herr Cassis, möchte, dass die Daten aus dem Online-Meldeverfahren für die aus der EU in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Das soll der Eidgenössischen Steuerverwaltung ermöglichen, ihrer Informationspflicht nachzukommen.

Wir verstehen selbstverständlich das Anliegen des Motionärs, und wir haben das auch zum Ausdruck gebracht. Wir haben Ihnen aber auch bereits gesagt, dass die Frage, ob dieses Online-Meldeverfahren wirklich zum Ziel führt, ob es geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, immerhin noch offen ist. Ob sich dieses Verfahren dann wirklich dazu eignet, potenziell bezugssteuerpflichtige Personen zu identifizieren - das betrifft ja die Bezugssteuer, die etwas schwierig ist -, ist noch offen. Sie wissen auch, dass das Bundesamt für Migration, das für dieses Online-Meldeverfahren zuständig ist, hier gewisse Vorbehalte angebracht hat. Wir haben gesagt, dass wir im Moment keine verbindlichen Angaben dazu machen können, ob es möglich ist oder nicht, dass wir aber daran sind, das zu klären.

Im Übrigen ist im Moment ja auch noch die Motion der WAK-NR 13.3362, "Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes", im Ständerat hängig; sie wird nächste Woche im Ständerat diskutiert. Diese sieht unter anderem vor, dass bezüglich des weltweiten Umsatzes ein Grenzwert von 100 000 Franken eingeführt werden soll und sich Unternehmen mit Sitz im Ausland und einem weltweiten Umsatz von 100 000 Franken - unabhängig davon, wo sie diesen Umsatz von 100 000 Franken gemacht haben - zu melden und mehrwertsteuerpflichtig zu erklären haben, damit man das im Inland dann umsetzen kann. Auch in diesem Rahmen wird die Diskussion stattfinden.

Wir sind bereit, die Fragen weiter zu klären, und wollen das auch tun. Die Motion Cassis scheint uns einfach sehr eng und sehr verbindlich zu sein, und darum lehnen wir sie ab - also nicht deshalb, weil wir mit der Zielsetzung nicht einverstanden wären. Sie wissen, dass wir im Rahmen der Diskussion zur Mehrwertsteuerrevision, also im Rahmen der Diskussion, die wir noch zu einzelnen Teilen der Mehrwertsteuer führen, auch diese Frage eingehend prüfen werden.