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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-09-18

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat erstens beauftragt, mit der Auslandschweizer-Organisation, der ASO, zusammenzuarbeiten, damit diese möglichst rasch über die E-Mail-Adressen sämtlicher in einer Schweizer Vertretung angemeldeten, im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer verfügt, um unter anderem die Wahl des Auslandschweizerrates per E-Voting durchführen zu können. Zweitens hat der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes zu treffen.

Dabei gilt es aber, sich Folgendes vor Augen zu halten:

1. Die ASO ist als privatrechtliche Stiftung organisiert, wobei die Zusammenarbeit mit dem EDA seit Dezember 2011 mittels einer Leistungsvereinbarung definiert ist.

2. Der Auslandschweizerrat ist als oberstes und gleichzeitig als Repräsentativorgan der ASO organisiert und setzt sich aus 140 Delegierten zusammen. Dabei werden die 120 Auslanddelegierten im Vierjahresrhythmus durch die lokalen Auslandschweizergemeinschaften über deren Dachorganisationen gewählt.

3. Gemäss der vorliegenden Motion strebt die ASO nun die elektronische Direktwahl der Auslanddelegierten mittels E-Voting durch die im Ausland immatrikulierten stimm- und wahlberechtigten Schweizerinnen und Schweizer an; das sind zurzeit rund 550 000 Personen. Hierzu sollen der ASO die entsprechenden Kontaktdaten, sprich die E-Mail-Adressen aus dem Artikelregister der bei den Auslandvertretungen angemeldeten Landsleute, zur Verfügung gestellt werden.

4. Die entsprechende Benützung des Informationssystems regelt die Verordnung über die vernetzte Verwaltung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, abgekürzt Vera. Dabei ist die Bearbeitung respektive Nutzung der Daten in diesem Informationssystem vorab für die Erfüllung der konsularischen Aufgaben vorgesehen. Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte wie zum Beispiel die ASO ist dabei nicht vorgesehen und kann nach schweizerischem Datenschutzrecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

Demzufolge beantragte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. März dieses Jahres die Ablehnung der Motion; dies vor allem auch aus der Überlegung, dass die Schaffung einer Rechtsgrundlage, sei es auf Stufe Gesetz oder Verordnung, welche die Weiterleitung von Daten an Private zum Inhalt hätte, mit den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes, im Besonderen dem Verhältnismässigkeitsprinzip von Artikel 4 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes, nicht vereinbar wäre. Eine mögliche Lösung für das Anliegen der Motion sieht der Bundesrat im Zusammenhang mit der voraussichtlich 2015 stattfindenden Ablösung des heutigen Vera-Systems. Der Nationalrat überwies die Motion dennoch deutlich mit 134 zu 31 Stimmen.

Zu beachten gilt es aber vor allem auch die Tatsache, dass seit der Einreichung der Motion der APK-NR am 14. Januar 2013, seit der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 2013 und seit dem Entscheid des Nationalrates vom 3. Juni 2013 quasi parallel die Arbeiten am Auslandschweizergesetz stark vorangetrieben worden sind. Unser Ratspräsident, Filippo Lombardi, hatte 2004 in seinem Postulat "Die Fünfte Schweiz als Verbindung zur Welt" (04.3571) die Frage nach der Bedeutung der Auslandschweizer für unser Land aufgeworfen. Nach dem sechs Jahre später vorgelegten Bericht des Bundesrates über die Auslandschweizerpolitik war es an der Zeit, die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes, basierend auf Artikel 40 der Bundesverfassung, zu prüfen.

Der eigentliche Grund für die lange Bearbeitungsdauer lag darin, dass das konkrete Datenmaterial fehlte, aufgrund dessen sich die Rolle der Auslandschweizergemeinschaft, ihre Bedeutung und ihr konkreter Nutzen für die Eidgenossenschaft hätten beurteilen lassen. Mittlerweile ist der erarbeitete Erlassentwurf für ein Auslandschweizergesetz in die Vernehmlassung geschickt worden. Das Kernziel des Gesetzes besteht darin, eine Gesamtschau zu ermöglichen; eine Gesamtschau in dem Sinne, dass alle bisher bestehenden Erlasse, die Fragen zu Auslandschweizern speziell regeln, in diesen Entwurf überführt worden sind.

Vor diesem Hintergrund ist die zuständige APK Ihres Rates an ihrer Sitzung vom 29. August 2013 zum Entscheid gelangt, Ihnen die Motion zur Annahme zu empfehlen; dies vor allem, weil sie das Anliegen der Verbesserung des Wahlverfahrens für den Auslandschweizerrat vorab mit Blick auf die entsprechende Transparenz unterstützt. Entsprechend fordert die Kommission den Bundesrat auf, in Zusammenarbeit mit der ASO ein System einzuführen, mit dem die im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer über ihre E-Mail-Adressen direkt kontaktiert werden können und das den geforderten Datenschutz gewährleistet.

Aufgrund all dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion anzunehmen.