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preparatory:AB 167424

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Motion bezieht sich auf den seinerzeitigen Bundesbeschluss aus dem Jahr 2011. Hier möchte ich Sie daran erinnern, dass der Bundesrat wesentliche Teile Ihres Auftrages entgegengenommen hat und umsetzt, nämlich insbesondere die Zahl von 100 000 Mann. Der Bundesrat hat damals einen Vorschlag von 80 000 gemacht. Er hat Ihre Vorgabe von 5 Milliarden Franken in diesem Planungsbeschluss nicht umgesetzt. Die rechtliche Grundlage, dass er das nicht tun muss, wenn er das gegenüber dem Parlament begründet, ist Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes; das wurde bereits mehrmals erwähnt. Der Bundesrat hat durchaus eine Rechtsgrundlage, um diesen Planungsbeschluss entsprechend abzuändern. Wesentliche Elemente des Bundesbeschlusses hat der Bundesrat übernommen, mit Ausnahme dieser 5 Milliarden Franken. Das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen.

Was ist inzwischen geschehen? Wir arbeiten am Militärgesetz, also an der Umsetzung dieser Weiterentwicklung, dieser politischen Vorgaben: 100 000 Mann, Reduktion der Diensttage usw. Der Gesetzentwurf ist zurzeit, noch bis Mitte Oktober, in der Vernehmlassung, und wir haben diese Planung konsequent auf 100 000 Mann und 5 Millionen Diensttage ausgerichtet, aber mit 4,7 Milliarden Franken. Das ist die Schiene Bundesrat. Wir sind also so weitergefahren. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat diese Motion angenommen. Wir haben dort darauf aufmerksam gemacht, dass diese Motion so nicht angenommen werden kann, weil sie nicht sehr präzis ist, sich auf den Bundesbeschluss bezieht, der die Erhöhung ja viel früher vorgesehen hat. Der Nationalrat hat die Motion trotzdem angenommen und davon Kenntnis genommen, dass sich allein schon auf der Zeitachse Änderungen ergeben.

Ihre Kommission hat nun diese Motion so präzisiert, wie sie heute vorliegt. Wenn man diese Präzisierung ansieht, dann sieht man, dass sich gegenüber dem ursprünglichen Bundesbeschluss wesentliche Änderungen ergeben, man könnte auch sagen, Kompromisse. Zum einen soll der Betrag auf das Jahr 2016 hin erhöht werden und nicht auf 2013, wie es vorgesehen war. Das ist die zeitliche Komponente. In dieser zeitlichen Komponente liegt auch eine Betragskomponente, nämlich die inzwischen aufgelaufene Teuerung. Wenn Sie jetzt "5 Milliarden 2016" sagen, dann sind das nicht mehr "5 Milliarden 2013". Die Differenz ist wegen der Teuerung etwa 150 Millionen. Sie erhöhen die Mittel also nicht mehr, die Differenz zum Bundesrat ist nicht mehr 300 Millionen, sondern, wegen der Teuerung, noch etwa 150 Millionen. Damit haben wir eigentlich einen Kompromiss auf der Zeitachse - 2016 statt 2013 -, und die Differenz vermindert sich wegen der Teuerung. Wenn Sie die 5 Milliarden, die Sie ursprünglich 2013 geben wollten, 2016 geben, ist die Differenz etwa 150 Millionen. Die Erhöhung gegenüber dem Bundesrat ist also etwa 150 Millionen geringer.

Wenn Sie im Finanzplan schauen, sehen Sie unterschiedliche Zahlen. Je nachdem, ob Sie KAP-bereinigte Zahlen nehmen oder nicht-KAP-bereinigte Zahlen, liegt die Differenz zwischen 150 und 200 Millionen. Damit hat sich das Gespenst der grossen Erhöhung etwas reduziert, auch auf der Zeitachse. Die Differenz von 150 Millionen, wie sie jetzt noch besteht, entspricht etwa 0,2 bzw. 0,3 Prozent des Bundesbudgets. Es wird also kein Sparprogramm notwendig. 2011 hat der Bundesrat, auf der Grundlage des damaligen Bundesbeschlusses, beurteilt, dass es zur Umsetzung ein neues Sparprogramm brauchen würde. Wenn Sie jetzt "2016" sagen und die Differenz zum Bundesrat nicht mehr 300, sondern, je nach KAP, noch 150 Millionen beträgt, ist das wohl umzusetzen. Das zu den aktuellen Zahlen.

Die Motion, wie sie Ihre Kommission jetzt formuliert hat, ist gegenüber dem ursprünglichen Bundesbeschluss sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den Betrag ein Kompromiss, und dieser Kompromiss liegt irgendwo in der Mitte dieser 300 Millionen. Der Bundesrat hat zu dieser abgeänderten Motion noch nicht Stellung genommen. Ich gehe aber davon aus, dass er bei seinem bisherigen Beschluss bleiben und die Motion ablehnen wird. Das wäre konsequent, denn der Bundesrat hat nicht nur das unmittelbare KAP-Programm beurteilt, sondern er ist auch davon ausgegangen, dass die Armee mit 4,7 Milliarden zu finanzieren wäre.

Ich verhehle nicht, dass ich gerne mehr Geld hätte, das ist klar. Aber der Bundesrat wird wohl bei seinem seinerzeitigen Beschluss bleiben und die Motion ablehnen. Auch ich bitte Sie darum, das zu tun.

Ich möchte noch einige Punkte aufnehmen, die Sie ausgeführt haben.

Kreditreste, um das einfach noch zu präzisieren, werden immer auf das nächste Jahr übertragen. Sie können damit grundsätzlich verwendet werden, sofern die Schuldenbremse dies zulässt. Wir schreiben diese Kreditreste weiter. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung sehe ich keine wirklich realen Möglichkeiten, diese Kreditreste unmittelbar zu verwenden. Es ist also nicht möglich, sie jetzt einfach sofort in den Fonds zu legen; dem steht das Finanzhaushaltgesetz entgegen. Aber die Möglichkeit, sie zu übertragen, besteht nach wie vor. Damit sie aber verwendet werden können, muss dies die Schuldenbremse zulassen. Die Kreditreste machen zurzeit 858 Millionen Franken aus. Theoretisch [PAGE 799] besteht die Möglichkeit, diese Gelder zu verwenden, praktisch dürfte das aber eher schwierig sein. Das KAP würde diese Beträge noch einmal etwas verschieben.

Was ich auch noch einmal sagen kann und mehrmals auch angeführt wurde: Die Armee ist nicht in der Lage, von einem Jahr auf das andere sofort sehr viel mehr Geld auszugeben. Wir haben den ordentlichen Betrieb. Für Mehrausgaben brauchen wir Rüstungsgüter, die entsprechend bestellt sind und die geliefert werden können. Stellen Sie sich die Gegenseite vor, die Industrie, die Rüstungsgüter produziert: Sie kann ihre Produktion nicht einfach von einem Tag auf den anderen erhöhen, sie braucht neue Arbeitsplätze, möglicherweise neue Fabrikhallen, und sie ist nicht sehr erfreut, für ein Jahr alles hochzufahren und mit der Produktion dann wieder runterzugehen. Daher haben wir eine sehr langfristige Planung in Bezug auf die Rüstungsgüter. Auf 2016 wäre es möglich gewesen, die Mittel auszugeben, aber so kurzfristig - noch einmal - hätten wir diese Möglichkeit nicht gehabt, denn die Industrie muss ja liefern können. Und das geht nicht einfach auf Knopfdruck, weil Armeeartikel nicht auf dem Gestell liegen und geliefert werden können, sondern in der Regel erst auf Bestellung produziert werden.

Noch zu den Gesamtausgaben der Armee, Herr Freitag hat das ausgeführt: Es ist nicht so, dass die Armee den grössten Zuwachs hat oder wegen der Armee in der Vergangenheit Sparprogramme notwendig waren; das möchte ich doch noch einmal erwähnen. Im Gegenteil, die Armee hat in den letzten zehn Jahren mit 3,5 Milliarden Franken ihren Beitrag an die Sparprogramme geleistet. Und wenn Sie nur die letzten zehn Jahre nehmen, sehen Sie, dass die Armee mit der Teuerung nicht mitgehalten, sondern die Beiträge effektiv reduziert hat.

Wenn Sie dann noch weiter zurückgehen in die Zeit des Kalten Krieges, sehen Sie, dass damals die Verteidigungsausgaben über 20 Prozent des Bundesbudgets betrugen; heute sind es noch knapp 7 Prozent. Das ist durchaus begründet durch die Reduktion der Armee. Unser Problem war, um das noch einmal zu erwähnen, dass mit der Reduktion der Armee die Kosten langsamer gesenkt werden konnten, als Sie jeweils das Budget reduziert haben; dadurch sind auch beträchtliche Lücken entstanden. Jetzt sind wir so weit, dass ich sagen kann: Wir können die Situation stabilisieren. Aber wenn Sparbeiträge schon geltend gemacht werden, bevor entsprechende Massnahmen getroffen und umgesetzt werden können, ist das für die Armee insgesamt auch entsprechend problematisch.

Ich betrachte die Motion als Kompromissantrag hinsichtlich der Zeitachse. So, wie Sie sie heute formulieren, ist die Umsetzung rein theoretisch und finanztechnisch möglich. Bei den Finanzen müssen wir uns bewusst sein, dass wir nicht mehr wie damals von 300 Millionen, sondern aufgrund der Teuerung von noch etwa 150 Millionen reden.

Der Bundesrat hat sich zu diesem Vorschlag nicht geäussert. Aufgrund seiner bisher gefassten Grundsätze bitte ich Sie aber, auch der abgeänderten Motion nicht zuzustimmen.