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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-11-29

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Basel-Landschaft und die Parlamentarische Initiative Janiak haben die Aufwertung der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu Kantonen mit zwei Standesvertretern zum Ziel. Ihre Kommission empfiehlt, diesen beiden Initiativen keine Folge zu gegeben. Wenn ich heute als Berichterstatterin der Mehrheit die Gründe für die Ablehnung der Initiativen durch die Mehrheit erläutern darf, so mache ich das auch als Vertreterin des Halbkantons Appenzell Ausserrhoden. Die Überlegungen sind im Einzelnen die folgenden: [PAGE 1620]

1. Die Initianten vertreten beide den Kanton Basel-Landschaft. Die Kantonsverfassung von Basel-Landschaft enthält explizit den Auftrag, für eine Aufwertung des Kantons zu einem Vollkanton besorgt zu sein. Die Anhörung ergab indessen, dass nur und einzig emotionale Motive für die Aufwertung sprechen. Der besondere Status der De-facto-Halbkantone zeigt sich nämlich einzig darin, dass diese nur einen Standesvertreter oder eine Standesvertreterin aufweisen und dass bei der Ermittlung des Ständemehrs diese Kantone halb gezählt werden. Dagegen verzichtet die neue Bundesverfassung auf den Begriff des Halbkantons. Es stellt sich indessen die Frage, ob diese emotionalen Gründe so stark zu gewichten sind, dass sie zwingend zu einer Aufwertung der beiden Basel führen müssen.

2. Zu Recht wurde denn auch in der Kommission immer wieder gefragt, ob es heute denn überhaupt zeitgerecht sei, die Aufwertung der beiden Basel zu verlangen, wenn gleichzeitig zum Beispiel in der Westschweiz die Fusion von so genannt vollwertigen Kantonen diskutiert werde. Die Kommission ist denn auch einhellig der Meinung, dass die Kantonsgrenzen heute im Interesse der Zusammenarbeit und Regionalisierung überschritten werden. So ist zum Beispiel die Zusammenarbeit in den beiden Appenzell in Sachen Kantonsschule, Kantonspolizei, Kantonstierarzt ebenso selbstverständlich wie in den Kantonen Nidwalden und Obwalden.

3. Auf einer anderen Ebene liegt die Überlegung, dass die Bevölkerungsstärke der beiden Basel mit rund 440 000 Bürgern und Bürgerinnen danach rufe, den beiden Basel je zwei Standesvertreter zu geben. Dies sei denn auch der grosse Unterschied zu den Kantonen Nid- und Obwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Diese Sicht ist nun kritisch zu hinterfragen. Die Bevölkerungsstärke bildet den Massstab bei der Wahl des Nationalrates. Daher hat der Kanton Zürich als bevölkerungsstarker Kanton 34 Mitglieder, während der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 54 000 Einwohnern nur zwei Volksvertreter wählen darf.

Dem Ständerat kommt als nicht weisungsgebundene Vertretung der Kantone die Aufgabe zu, die politischen Kräfte zwischen den bevölkerungsschwachen und den bevölkerungsstarken Kantonen auszutarieren. Diese bewährte Balance würde verändert, wenn man die Anzahl der Standesvertreter nach der Bevölkerungsstärke bestimmen würde. Richtigerweise müssten dann nämlich den Kantonen Zürich und Bern drei Standesvertreter zugestanden werden, und auch Genf wäre ein Anwärter auf drei Standesvertreter. Dies hätte wiederum nachteilige Auswirkungen auf die politische Ausgleichsfunktion des Ständerates. In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass die USA, von denen wir das Zweikammersystem deckungsgleich übernommen haben, jedem der Gliedstaaten, unabhängig von der Bevölkerungsgrösse, gleich viele Senatoren zuordnen.

4. Wenn der Ständerat aber die Aufgabe hat, die politischen Kräfte zwischen den grossen und kleinen Kantonen auszubalancieren, dann ist damit auch gesagt, dass er den nationalen Ausgleich zwischen Land- und Stadtkantonen sucht und damit den Föderalismus stärkt. Unser Föderalismus war wenigstens bisher keine Frage der Grösse der Gliedstaaten, weder gemessen in Bevölkerungszahlen noch nach Quadratkilometern. Bis heute lebt unser Föderalismus vielmehr vom politischen Willen. Wollte man den Ständerat nun ebenfalls nach der Bevölkerungsstärke wählen, dann wäre er zudem nur noch eine Kopie des Nationalrates. Wozu, so ist zu fragen, braucht es dann noch einen Ständerat?

5. Es ist weiter zu bedenken, ob die beiden Basel in Bern besser vertreten wären, wenn sie je zwei Ständeräte hätten. Empirisch überprüft nehmen die Ständeräte ihre Aufgabe nicht anders wahr als die Nationalräte. Sie stehen wie diese für die besonderen Probleme ihrer Kantone ein, dies konnten wir zum Beispiel bei der Lötschberg-Gotthard-Frage sehen, dies werden wir bei der Diskussion des neuen Finanzausgleichs wieder sehen, denn kantonale Befindlichkeiten bestimmen das Verhalten von National- und Ständeräten gleichermassen.

6. Schliesslich ist zu fragen, ob es staatspolitisch klug wäre, einzig die beiden Basel aufzuwerten. Im Sinne der Gleichbehandlung der Kantone wären Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Nid- und Obwalden, die in ihrer Bescheidenheit bis heute keinen derartigen Antrag gestellt haben, gleich zu behandeln. Das würde abermals personelle Veränderungen im Ständerat und bei der Gewichtung der Standesstimmen nach sich ziehen. Dies wiederum würde das Kräfteverhältnis zwischen der Deutschschweiz, der Westschweiz und dem Tessin empfindlich verändern.

Ihre Kommission ist daher der Meinung, dass sich für die beiden Basel aus ihrer Stellung als De-facto-Halbkantone im Augenblick einzig emotionale Nachteile ergeben. Ihre Kommission hält dagegen die Nachteile für den Föderalismus und den Zusammenhalt unseres Staates im Falle einer Aufwertung für sehr gravierend. Die Ablehnung der beiden Initiativen fällt umso leichter, als die Verfassung des Kantons Basel-Stadt zudem einen Wiedervereinigungsartikel enthält und dieser Kanton selber keine Aufwertung verlangt hat. Der Entscheid in Ihrer Kommission fiel mit 10 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen.