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Bäumle Martin · Nationalrat · 2010-03-04

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-03-04

Wortprotokoll

Am 30. September 2009 beschloss der Bundesrat, dass die Schweiz als Gastland für den 13. Frankophoniegipfel in Montreux kandidiert. Er ermächtigte das EDA, beim Parlament den entsprechenden Kredit von 35 Millionen Franken zu beantragen. Die Schweizer Kandidatur wurde an der Ministerkonferenz der Frankophonie vom 15. und 16. Dezember 2009 in Paris angenommen. Diese relative Kurzfristigkeit kam zustande, weil der ursprüngliche Austragungsort, Madagaskar, wegen politischer Probleme kurzfristig ausgefallen war.

Der Bundesrat beantragte der Finanzdelegation die Zustimmung zu einem gewöhnlichen Vorschuss von 11,5 Millionen Franken als Teilkredit, welchen diese aber klar ablehnte. Sie forderte den Bundesrat auf, einen ordentlichen Parlamentsentscheid einzuholen. Der Bundesrat hat deshalb eine Botschaft zur Planung und Organisation des 13. Frankophoniegipfels verabschiedet und an das Parlament überwiesen, die in der Frühjahrssession in beiden Räten behandelt werden soll. Diese Botschaft weist ein Budget in der Höhe von 35 Millionen Franken aus, inklusive Sicherheitskosten.

Als Gastland des 13. Frankophoniegipfels in Montreux, an dem fast 3000 Personen, darunter zahlreiche Staats- und Regierungschefs aus 70 Staaten mit Mitglieds- oder [PAGE 158] Beobachterstatus, teilnehmen werden, kann die Schweiz ihre Eignung als Durchführungsort für hochrangige internationale Konferenzen beweisen und sich als weltoffenes und gastfreundliches Land präsentieren. Der Frankophoniegipfel tagt alle zwei Jahre und vereinigt die Staats- und Regierungschefs von 56 französischsprachigen Ländern und 14 Staaten mit Beobachterstatus. Als oberstes Gremium der Frankophonie legt der Gipfel die strategische Ausrichtung der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF) fest. Die wichtigsten Aufgaben der OIF sind die Förderung der französischen Sprache und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, die Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten, die Unterstützung von Erziehung, Ausbildung, Lehre und Forschung und die Entwicklungszusammenarbeit im Dienste der nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität.

Die Kommission hatte einige kritische Fragen anzubringen wie die nach der speziellen Vergabepraxis, nach den eher unklaren Sicherheitskosten und den sehr hohen Kosten für einzelne Teile der Konferenz. Der Gipfel wurde aber von der Kommission nicht grundsätzlich infrage gestellt. Ein Nein würde auch ein schlechtes Licht auf die Schweiz werfen, welche sich hier via Bundesrat verpflichtet hat.

Die Kommission empfand es mehr als störend, wie die zuständige Bundesrätin in diesem Geschäft mit dem Parlament umgegangen ist. Obwohl die Absicht schon länger klar war und der Bundesrat den wesentlichen Entscheid am 30. September 2009 getroffen hatte, wurde das Parlament zu keinem Zeitpunkt informiert, auch nicht im Rahmen des Voranschlags; weder die Finanzkommission noch die zuständige Subkommission wurde informiert. Sauer aufgestossen ist der Finanzkommission auch der unübliche Weg via Finanzdelegation und Dringlichkeitsverfahren. Die Finanzkommission wurde den Verdacht nicht los, dass dies von der zuständigen Bundesrätin fast bewusst gemacht wurde, um einer Diskussion über den Grundsatz und die Kosten der Veranstaltung auszuweichen.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb in der Detailberatung zwei Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Einerseits beantragt sie Ihnen bei Artikel 1bis eine Beschränkung des Kredites auf 30 Millionen Franken. Andererseits beantragt sie bei Artikel 1ter im Rahmen des Nachtrages I eine Kompensation von 10 Millionen Franken beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Insgesamt betrachtet die Kommission die Durchführung des Frankophoniegipfels als richtig, sie ist deshalb mit 20 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Am Ende empfahl sie mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zur Vorlage.