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Bäumle Martin · Nationalrat · 2010-03-04

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-03-04

Wortprotokoll

Zuerst noch eine Vorbemerkung zum Beschluss betreffend den Kredit von 30 Millionen Franken, weil hier offenbar vor allem unter den Französischsprachigen einige Konfusion entstanden ist: Materiell besteht zwischen diesen beiden Anträgen der Finanzkommissionen kein Unterschied. Das, was wir jetzt gemäss Antrag Müller Thomas und Finanzkommission des Ständerates beschlossen haben, dass also die Gesamtkosten für den Bund 30 Millionen Franken nicht übersteigen dürfen, heisst Folgendes: Wenn Frau Bundesrätin Calmy-Rey zum Beispiel 34 Millionen Franken braucht und der Kanton Waadt 4 Millionen Franken übernimmt, betragen die Gesamtkosten für den Bund 30 Millionen Franken. Damit ist die Vorgabe erfüllt. Das war die Meinung der Finanzkommission des Nationalrates mit dem Gesamtkredit, es war aber vielleicht etwas unklar formuliert. Wenn 34 Millionen Franken als Kredit bewilligt und 4 Millionen davon vom Kanton Waadt übernommen würden, würde sich unter Umständen die Frage stellen, ob der Kredit jetzt 30 oder 34 Millionen Franken betrage, weil normalerweise Bruttokredite zu genehmigen sind. In diesem Sinn ist die Fassung der Finanzkommission des Ständerates klarer und eindeutiger, inhaltlich bedeutet es aber dasselbe.

Nun zum Antrag betreffend Artikel 1ter: Die Kommission beantragt Ihnen, 10 Millionen Franken beim EDA zu kompensieren und den Bundesrat zu beauftragen, dies den Räten mit dem Nachtragskredit I entsprechend vorzuschlagen. Sie hat diesem Antrag mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das Vorgehen des EDA mit der Fast-Überrumpelung des Parlamentes wurde von der Kommission aufs Schärfste kritisiert, ich habe es beim Eintreten gesagt. Mit [PAGE 168] dem Kompensationsauftrag soll dem EDA ein klares Signal gegeben werden, dass ein solches Vorgehen bei Krediten nicht mehr akzeptiert wird.

Herr van Singer hat mir die Frage gestellt, wie diese 10 Millionen Franken kompensiert werden sollen, deshalb antizipiere ich jetzt die Antwort. Es wird nicht ganz leicht sein, 10 Millionen Franken zu kompensieren, das war auch der Finanzkommission bewusst. Bei der Grobdurchsicht des Budgets konnte man summarisch sagen, 2 bis 3 Millionen Franken wären machbar. Ob mehr bzw. wie viel machbar ist, dazu wage ich keine Zahl in den Raum zu stellen.

Ein zweites Element: Sollte der Kredit durch die Überarbeitung z. B. bei 31 Millionen Franken landen und sollte der Kanton Waadt 4 Millionen Franken beisteuern, würden 27 Millionen Franken resultieren. Es wären also weitere 3 Millionen Franken eingespart, sprich kompensiert. Das kann nämlich angerechnet werden; es geht ja um den Nachtragskredit. Sie hören also: Es ist ein Spielraum vorhanden. Wie gross er ist, das werden wir dann sehen.

Aus diesem Grund hat die Finanzkommission des Nationalrates deutlich und sehr wohlwollend in Aussicht gestellt, dass man, wenn diese 10 Millionen Franken nicht erreicht werden können, gewisse Kredite oder Überschreitungen mit dem Nachtragskredit akzeptieren wird. Dieser Antrag ist also klar ein Signal gegen das Vorgehen und nicht - das sei hier noch einmal betont - gegen die Frankophonie oder den Frankophoniegipfel. Es ist - ich sage es einmal so; es ist auch hier drin schon so bezeichnet worden - wirklich nur ein Signal. Man kann es auch als Strafaktion gegen das EDA und allenfalls gegen die Departementsvorsteherin bezeichnen.

Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, ihrem Antrag zu folgen.