Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2009-09-21
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-21
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Die beiden parlamentarischen Initiativen, die wir jetzt gemeinsam behandeln, sind in den Jahren 2005 und 2006 im Ständerat eingereicht worden. Sie beschlagen den gleichen Teilbereich des Konsumentenschutzes, und sie zielen auch in die gleiche Richtung. Deshalb werden sie wie bisher auch heute gemeinsam behandelt.
Die parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta will das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb derart ergänzen, dass bei Fernabsatzverkäufen - dabei ist insbesondere an Online-Verkäufe und -Einkäufe zu denken, aber auch an Telefonverkäufe - verbesserte, konsumentenfreundlichere Bestimmungen über die Gewährleistung sowie ein Widerrufsrecht die Käufer besser schützen sollen. Die parlamentarische Initiative Bonhôte greift einen Teilbereich der parlamentarischen Initiative Sommaruga Simonetta heraus: Es geht dort ausschliesslich um Missbräuche im Bereich der Telefonverkäufe.
Die beiden Vorstösse haben die Kommissionen für Rechtsfragen beider Räte und auch die beiden Kammern unseres Parlamentes schon mehrfach und zur Genüge beschäftigt. Sie haben einen langen Hürdenlauf hinter sich: Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen behandelte beide Initiativen vor knapp drei Jahren und beschloss, ihnen Folge zu geben. Dem stimmte jedoch die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates nicht zu. Darauf mussten die Initiativen vom Ständerat behandelt werden, und dieser gab am 2. Juni 2008 beiden Initiativen Folge. Demgegenüber lehnte es unser Rat am 10. Dezember 2008 ab, den Initiativen Folge zu geben, und zwar mit einer klaren Mehrheit von 90 zu 66 bzw. von 96 zu 69 Stimmen. Der Ständerat stellte sich indessen am 10. Juni 2009 hinter die beiden Initiativen und gab ihnen erneut Folge. Somit hat unser Rat zu entscheiden, ob er nun Folge geben will oder ob er bei seinem Nein bleibt.
Im Laufe des langwierigen Hin und Her zwischen den beiden Kommissionen für Rechtsfragen und zwischen den beiden Kammern unseres Parlamentes haben sich die Argumente der Befürwortenden und der Gegnerschaft nicht geändert, und sie sind auch nicht durch neue Aspekte oder [PAGE 1644] Erkenntnisse angereichert worden. Kurz zusammengefasst: Die Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen argumentiert immer noch, die tiefgreifenden Veränderungen der Verkaufsformen - eben Telefonverkauf, Internetverkauf - würden eine Anpassung des Konsumentenschutzes an die neuen Gegebenheiten erfordern, weil die Konsumenten bei diesen neuen Verkaufsformen praktisch weniger geschützt seien als bei den bisherigen Verkaufsarten. Das Missbrauchspotenzial sei, so sagen sie, sowohl beim Telefon- als auch beim Internetkauf und -verkauf hoch. Demgegenüber sagt die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, beiden Initiativen solle keine Folge gegeben werden. Sie sieht keinen Handlungsbedarf und will den Grundsatz der Vertragsfreiheit als Ausdruck der Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig einschränken. Die Mehrheit verweist auch darauf, dass eine Gleichstellung der Fernabsatzgeschäfte mit den Haustürgeschäften falsch wäre, da bei den Fernabsatzgeschäften der Druck durch einen persönlich anwesenden Anbieter nicht gegeben ist. Zudem wäre ein Widerrufsrecht bei gewissen Verträgen im Internet weder praktikabel noch der Rechtssicherheit dienlich.
Die Minderheit verweist auch auf die Regelung in der EU. Die Schweiz hat sich aber nicht verpflichtet, in diesem Bereich EU-Recht zu übernehmen. Überdies sind die EU-Regeln kompliziert und eher kasuistisch, was nicht den Grundsätzen der schweizerischen Gesetzgebung entspricht. Die Kommissionsmehrheit argumentiert mit dem Hinweis auf die reiche Praxis der Gerichte hierzulande im Bereich der Missbrauchsbekämpfung.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen aus den genannten Gründen, den parlamentarischen Initiativen erneut keine Folge zu geben. Die beiden Initiativen fielen in der Kommission mit 14 zu 12 Stimmen durch.