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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2009-09-21

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-21

Wortprotokoll

Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt unsere Ratskollegin Thanei, in Artikel 257d Absatz 1 des Obligationenrechts sei der Passus "Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten" mit "Zahlung fälliger Mietzinse" zu ersetzen. Das bedeutet konkret, dass die fristlose Kündigung gemäss Artikel 257d Absatz 2 des Obligationenrechts bei ausstehenden Nebenkostenzahlungen nicht mehr möglich wäre.

Die Initiantin und die Minderheit begründen ihre Forderung mit der Feststellung, dass die Nebenkosten in den letzten Jahren massiv angestiegen seien. Das sieht jeder Mieter: Wenn die Erdölpreise steigen, wirkt sich das früher oder später auf die Heizkosten aus. Deshalb komme es vor, dass die effektiv abgerechneten Nebenkosten die Akontozahlungen überstiegen, wodurch Mieterinnen und Mieter in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten. Die Initiantin will deshalb die Mieter schützen, indem den Vermietern die Möglichkeit genommen wird, der Eintreibung dieser Schulden mit der Androhung einer Kündigung innert 30 Tagen Nachdruck zu verleihen.

Ihre Kommission war mehrheitlich der Meinung, dass der Vermieter die Nebenkosten ja auch bezahlen muss und darauf kein Gewinn für ihn abfällt. Er finanziert die Nebenkosten gewissermassen voraus. Wenn seine Rechte geschwächt werden, besteht das Risiko, dass er selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er allenfalls für mehrere Mieter die Nebenkosten bevorschussen müsste, wenn die Akontozahlungen nicht ausreichen würden. Mieter müssten doch realisieren, dass Erdölpreise auf die Heizkosten durchschlagen. Deshalb ist es keine Überraschung, wenn nach einer gewissen Zeit höhere Kosten anfallen als mit der Akontozahlung geplant. Sollte der Initiative Folge gegeben werden, wären wohl einige Vermieter gezwungen, die Akontozahlungen höher anzusetzen, was ja wohl auch nicht im Sinne der Initiantin wäre. Wenn dann die Heizölpreise wieder fallen, wird wieder reklamiert werden, man habe die Akontozahlungen missbräuchlich zu hoch angesetzt.

Wir kamen in der Kommission zum Schluss, dass sich das bisherige Gesetz bewährt hat, und beantragen Ihnen deshalb mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.