Lexipedia

Bischof Pirmin · Nationalrat · 2009-09-21

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-21

Wortprotokoll

"Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles", lässt Goethe im "Faust" sein Gretchen sagen. Sie haben das Zitat alle schon gehört. Meistens wird dann der Rest nicht zitiert. Es geht nämlich noch weiter: "Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!", schreibt Goethe. Trotzdem ist die Kommission auf die fünf Vorstösse, über die wir heute befinden, natürlich eingetreten und hat sich dieser Golddiskussion global gewidmet.

Wir haben heute die Situation, dass die Schweiz keinen Goldstandard mehr kennt, die übrigen westlichen Länder auch nicht. Das heisst, der Schweizerfranken ist nicht mehr an Gold gebunden. Die Schweizerin und der Schweizer können das Geld nicht mehr gegen Gold austauschen. Trotzdem hat die Stabilität des Schweizerfrankens nicht gelitten.

Auslöser der vorliegenden Vorstösse ist wahrscheinlich die Gewinnausschüttungsvereinbarung, die mit der Nationalbank getroffen worden ist. Während zehn Jahren wird die Nationalbank jährlich eine Tranche von 2,5 Milliarden Franken ausschütten, schwergewichtig an die Kantone, teilweise an den Bund. Man kann sich jetzt fragen, ob bei dieser Ausgangslage stärker reguliert werden sollte. Das möchte die SVP-Fraktion mit ihren Vorstössen:- eine stärkere, engmaschigere Regulierung. Wie viel Gold müssen wir haben? Wie viel Gold dürfen wir verkaufen? Wo muss es gelagert sein? Es gibt zwei Gutachten aus den Neunzigerjahren, die zu keiner schlüssigen und zu keiner endgültigen Antwort auf diese Fragen gekommen sind.

Ich gehe die Vorstösse der Reihe nach durch:

Zunächst zur parlamentarischen Initiative 08.404, "Schutz der Goldreserven im Interesse unseres Landes". Diese Initiative möchte, wie vorhin ausgeführt, die Grundlagen dafür schaffen, dass die Nationalbank verpflichtet werden kann, jederzeit mindestens 1000 Tonnen Gold als Währungsreserve zu halten. Mit der parlamentarischen Initiative 08.491, "Stopp weiterer Goldverkäufe durch die Nationalbank", die damit zusammenhängt, soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Goldreserven unverkäuflich sind. Ihre Kommission hat mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, diesen beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Gold bei den Währungsreserven der Nationalbank keinen Sonderstatus erhalten soll und dass die Nationalbank ihre Selbstständigkeit auch im Bereich der Goldreserven behalten muss. Nur wenn die Nationalbank autonom ist, behält sie die Schlagkraft, die sie brauchen wird. Sie hat es gerade vor einem Jahr bewiesen, dass sie - gleich einem Stabilitätsfaktor dieses Landes - oft besser reagiert als politische Behörden, wenn es um Währungs- oder Geldpolitik geht. Unser Kollege Stamm hat vorhin völlig zu Recht ausgeführt: Auch heute noch ist die Schweiz dasjenige Land in der westlichen Welt mit den mit Abstand grössten Goldreserven. Die Schweiz ist, selbst wenn man voll auf Gold abstellen wollte, nicht bedroht. Die Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass gestützt auf das Vertrauen, das Gold in Bezug auf die Währung und die Stabilität der Schweiz schafft, eine Verkaufsbeschränkung nötig ist.

Mit der dritten parlamentarischen Initiative, "Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz", ist nicht die Quantität zu regeln, sondern die Frage, wo die Goldreserven zu lagern sind. Die Initianten möchten sie in der Schweiz lagern. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Nationalbank auch in dieser Frage völlige Freiheit braucht, und zwar eben gerade, um die Sicherheit der Währungsbestände zu wahren. Denn einer der Grundsätze einer guten Vermögensanlage ist die Diversifikation, das heisst, dass es eben ein Vorteil ist, wenn nicht alle Vorräte am gleichen Ort angelegt sind. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Diversifizierung besser ist, wenn alles Gold an einem Ort ist. Das hat mit Blick auf die Stadt Bern auch schon einmal jemand erkannt. Als Napoleon 1798 die Stadt Bern eroberte, tat er das vor allem deshalb, um den bernischen Staatsschatz zu behändigen. Der war nämlich hier in Bern eingelagert; man musste nur an einem Ort einmarschieren und konnte ihn behändigen. So konnte dann Napoleon seinen Ägyptenfeldzug finanzieren. Die Diversifikation ist also nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission eine wichtige Grundlage der Währungsanlage.

Die vierte Initiative mit dem Titel "Goldwährungsreserven der Nationalbank schrittweise erhöhen" will in der Bundesverfassung festhalten, dass bei einer Erhöhung der Währungsreserven der Goldanteil mindestens beizubehalten sei. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative keine Folge zu geben. Für die Mehrheit steht auch hier das Argument im Vordergrund, dass der Handlungsspielraum und die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht eingeschränkt werden sollten. Die Minderheit ist dagegen der Meinung, dass man den Goldbestand aufgrund von Verlusten bei den Devisenbeständen infolge von Währungsschwankungen und wegen der momentanen Schieflage der internationalen Geldmärkte erhalten müsse.

Zur letzten Initiative, "Erhöhung der Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank": Diese verlangt, die Gesetzgebung sei dahingehend zu ändern, dass die Währungsreserven der Nationalbank im Verhältnis zur Bilanzsumme der systemrelevanten inländischen Finanzinstitute und zu den Importen in die Schweiz wieder mindestens auf den Stand des Jahres 2000 angehoben werden müssen. Ihre Kommission hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, Ihnen auch hier Nichtfolgegeben zu beantragen. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, dass die Nationalbank über eine angemessene Reserve verfügen müsse und nur so in Krisensituationen korrekt intervenieren könne.

Es ist zu erwähnen, dass die Kommission im Zusammenhang mit den erwähnten fünf parlamentarischen Initiativen auch die Petition "Schluss mit Goldverkäufen" der Bürgeraktion "Gesunde Währung" behandelt hat. Die Hauptforderung dieser Petition liegt darin, dass die Goldreserven von der Menge her erhalten werden müssen. Gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission diese Petition im Rahmen der Beratung der fünf parlamentarischen Initiativen behandelt und ihr folgerichtig keine Folge gegeben.

Zum Schluss noch zum Zitat von Herrn alt Bundesrat Villiger, das Kollege Stamm erwähnt hat. Ich glaube, alt Bundesrat Villiger hat noch etwas weitergesprochen; er hat sinngemäss gesagt: "Ich weiss nicht, wo das Gold in der Schweiz liegt, und ich will es auch nicht wissen, weil ich möglicherweise, wenn ich ein Glas Wein zu viel getrunken habe, darüber sprechen würde." Und da ist alt Bundesrat Villiger ja wohl Recht zu geben.