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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2009-09-21

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-21

Wortprotokoll

Ich versuche, das Ganze vom Ansatz her noch ein bisschen anders zu beleuchten. Die ganze Frage der anonymen Geburt hat eigentlich mit dem Regionalspital Einsiedeln zu tun, das vor acht Jahren an der Aussenwand des Gebäudes ein sogenanntes Babyfenster einbauen liess. Das Spital Einsiedeln ist das einzige in der Schweiz mit einem Babyfenster; es gibt solche aber in unseren Nachbarländern Deutschland, Österreich und Italien. In den acht Jahren sind bereits vier Kinder ins Babyfenster gelegt worden, letztmals am 1. August 2008.

Sie haben es vorhin gehört: Meine leider viel zu früh verstorbene Vorgängerin Josy Gyr, die sich in Einsiedeln als zuständige Bezirksrätin mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt hatte, forderte vor vier Jahren mit der Motion 05.3338, "Begleitet anonym gebären", dass in den Spitälern die anonyme Geburt ermöglicht werden solle. Eine Umfrage aus dem gleichen Jahr, die in allen Geburtshäusern und Spitälern der Schweiz durchgeführt wurde, zeigte auf, dass 36 Prozent der Geburtshäuser und 11 Prozent der Spitäler bereits mit der Frage der anonymen Geburt konfrontiert worden waren. 63 Prozent, also über die Hälfte dieser Institutionen, sind bereit, anonyme Geburten durchzuführen.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser Motion mit der Begründung, dass das schweizerische Kindesrecht in Übereinstimmung mit der Uno-Kinderrechtskonvention vom Grundsatz ausgeht, dass jedes Kind rechtlich eine Mutter und einen Vater haben sollte und es keine Niemandskinder gibt. Die Bundesverfassung garantiert zudem das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Gutachten zur rechtlichen Situation des Babyfensters zeigen auf, dass die Mutter, die ihr Kind anonym aussetzt beziehungsweise in ein Babyfenster legt, die Pflicht hat, die Geburt den [PAGE 1662] Zivilstandsbehörden zu melden. Sie verletzt sonst das Grundrecht des Kindes auf Identität sowie auf die Kenntnis der eigenen Abstammung.

Eine rechtliche Lösung zur anonymen Geburt findet sich seit 1993 im französischen Zivilgesetzbuch. Darin werden zwei Arten der anonymen Geburt unterschieden: Die erste Möglichkeit ist die anonyme Geburt mit dem absoluten Geheimnis; die Mutter bringt ihr Kind ohne Preisgabe der Identität zur Welt, das heisst, sie macht überhaupt keine Angaben, weder über sich noch über den leiblichen Vater. Die zweite Möglichkeit ist das relative Geheimnis. Die Mutter kann Informationen über ihre Identität und die des Vaters sowie weitere Erklärungen zur Geburt beispielsweise in einem geschlossenen Umschlag bei der zuständigen Stelle hinterlegen. Diese Daten werden unter dem Siegel der Verschwiegenheit verwahrt und zentral verwaltet. Das Kind kann zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Zugang zu diesen Informationen über seine Abstammung stellen. Die Preisgabe der gewünschten Informationen wird durch eine ausdrückliche Erklärung der Eltern - entweder von der Mutter oder vom Vater oder von beiden - autorisiert. Die Eltern können aber auch auf der Geheimhaltung der vorhandenen Informationen bestehen. Andererseits können sie aber auch bei einer ursprünglichen Anonymität jederzeit ihre Identität und andere Informationen offenlegen bzw. ergänzen.

Bei beiden Möglichkeiten der anonymen Geburt besteht kein Kindschaftsverhältnis zwischen der Mutter und dem Kind. Sofern die Mutter ihre Entscheidung zur anonymen Geburt nicht innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ändert, ist das Kind zur Adoption freigegeben. Die zur anonymen Geburt entschlossene werdende Mutter wird durch Fachpersonen beraten und über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidung und die Bedeutung, die der Kenntnis des Kindes von der eigenen Abstammung zukommt, aufgeklärt.

Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die nötig sind, damit eine werdende Mutter im Spital ohne Bekanntgabe ihrer Identität mit relativem Geheimnis, aber unter Mithilfe von Arzt und Hebamme entbinden kann. Die zur diskreten Geburt entschlossene werdende Mutter wird durch Fachpersonen über die rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidung informiert und beraten. Mit jedem Kind, das ins Babyfenster gelegt wird, wird die Frage der anonymen Geburt wieder aufgeworfen. Meiner Ansicht nach ist es wichtig und richtig, dass der Gesetzgeber diese Frage regelt.

Darum bitte ich Sie, dieser Initiative Folge zu geben.