Wehrli Reto · Nationalrat · 2009-09-21
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-21
Wortprotokoll
Beim Anliegen, der anonymen Geburt einen positivrechtlichen Rahmen zu geben, treffen zwei Welten aufeinander: Die eine Welt besteht in der konkreten Lage der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. Auf diese Notlage bezieht sich meine parlamentarische Initiative. Sie basiert auf engen Kontakten mit dem Spital Einsiedeln, mit den dortigen Verantwortungsträgern. Sie basiert sodann auf einer engen Zusammenarbeit mit unserer leider [PAGE 1661] verstorbenen Nationalratskollegin Josy Gyr. Und schliesslich basiert die Initiative auf mehrmaligen Kontakten und Absprachen mit der schweizerischen Fachstelle für Adoption. Auch von dieser Seite ist meine Initiative nach kritischer Prüfung für gut befunden worden. Die andere Welt wird beschrieben durch die Interpretation grundrechtlicher Ansprüche, nämlich der Artikel 8 und 14 EMRK sowie der einschlägigen Bestimmungen unserer Bundesverfassung.
So viel schon vorab: Ich bin vollends überzeugt, dass diese beiden Welten vereinbar sind. Es gibt in dieser Frage kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Das Anliegen meiner Initiative ist es nicht, das schweizerische Kindes-, Register- und Beurkundungsrecht neu zu konzipieren, sondern für einen ganz bestimmten sachverhaltlichen Extremfall eine angemessene Lösung bereitzustellen. Mit einem Extremfall haben wir es nämlich in jeder Hinsicht zu tun, sei es mit Blick auf die physische und psychische Situation der werdenden Mutter, sei es mit Blick auf die sehr kleine Zahl der anonymen Geburten. In der vorliegenden Frage wird jede rechtliche Antwort also die Ausnahme sein, die die Regel bestätigt.
Wo liegt das Problem? Der Natur der Sache nach stehen keine verlässlichen Zahlen zur Verfügung. Trotzdem lässt sich sagen, dass es immer wieder Frauen gibt, die vor allem bei einer ungewollten Schwangerschaft einem grossen inneren Konflikt ausgesetzt sind. Nebst dem Bemühen um das Akzeptieren der Schwangerschaft, den damit verbundenen Gefühlsbädern, vielleicht auch der Angst vor schwerwiegenden Entscheidungen, vor der Zukunft überhaupt kann in Einzelfällen der Gedanke an Behörden, an Fragen und an Verpflichtungen die Mutter einer unzumutbaren zusätzlichen Belastung aussetzen, und zwar in einem Mass, das Affekthandlungen nicht von vornherein ausschliessen lässt.
Bei der Möglichkeit zur anonymen Geburt würde die Chance bestehen, schneller einen Entscheid für das Austragen des Kindes auszulösen, mit der Frau das Gespräch zu finden, eventuell Ängste abzubauen, Hilfestellungen anzubieten und - das beste aller Ergebnisse - die werdende Mutter allenfalls zum Bekenntnis zu ihrem Kind zu bewegen. Frauen, die ihr Kind heute in ein Babyfenster legen, mussten zuvor sich selbst wie auch ihr Kind grossen gesundheitlichen Gefahren aussetzen. Einer Frau, welche ihre Personalien nicht preisgeben will, wird kein sicherer Rahmen geboten, um ihr Kind zur Welt zu bringen. Übersteht sie die Schwangerschaft, entbindet sie irgendwo. In der Regel tut sie es heimlich und unter misslichen Umständen. Sie soll ja nicht gesehen und nicht mit dem Kind in Verbindung gebracht werden. Psychisch steht sie unter einem enormen Druck - an physische Komplikationen, welche immer wieder vorkommen, wollen wir besser gar nicht denken.
Angesichts der Lebensgeschichten, der schier unmenschlichen Konflikte, die immer wieder an die Öffentlichkeit dringen, weist nur ein Weg in die richtige Richtung, jener, der es einer Frau erlaubt, anonym zu gebären, das heisst eine Geburt a priori ohne Bekanntgabe der Identität der Mutter durch diese selbst, a priori ohne Meldepflicht und ohne Melderecht der beteiligten Personen, a priori unter Inanspruchnahme der medizinischen Hilfeleistungen wie im Fall einer nichtanonymen Geburt. Subsidiär bedeutet das eine Geburt, bei der die Möglichkeit offenbleibt, dem Kind die Identität der Mutter mit ihrem Einverständnis zu einem späteren Zeitpunkt bekanntzugeben, wodurch den diesbezüglichen Kindesrechten - UN-Kinderkonvention, verfassungsmässiges Recht auf Kenntnis der Abstammung - möglichst weitgehend Rechnung getragen wird.
Bildlich gesprochen soll mit der Umsetzung meiner Initiative das heute bereits existierende, vielleicht in einem rechtlichen Graubereich operierende Babyfenster juristisch unanfechtbar gemacht und von der Spitalmauer ins Spital hinein verlegt werden. Wir erreichen damit in den beschriebenen Einzelfällen einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Lebens. Darüber hinaus würde eine Geburt unter schwierigen, aber akzeptablen Umständen im ganz guten Falle eine Umkehr, ein Ablegen der Anonymität bewirken können, wo sonst, ohne diese Möglichkeit, nur ein traumatisches Erlebnis zurückbleibt. Mit Sicherheit kann man sagen, dass eine Mutter ihrem Kind kein Leid zufügen möchte, indem sie anonym gebärt. Eine Frau, die sich zu diesem Schritt entschliesst, tut dies nicht leichtfertig.
Gegner der anonymen Geburt argumentieren damit, dass ein Kind das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat. Artikel 8 EMRK besagt, dass jedermann Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens hat. Mit Blick auf die anonyme Geburt ist zu beachten, dass mit "jedermann" in Artikel 8 EMRK wohl das Kind, jedoch eben auch die Mutter gemeint ist. Auf der einen Seite hat ein Mensch - hier das Kind - das Recht, über seine Herkunft Bescheid zu wissen, jedoch kann auf der andern Seite das Interesse einer Frau, anonym zu bleiben und doch unter angemessenen medizinischen Bedingungen zu entbinden, nicht geleugnet werden. Ganz in diesem Sinne lautet auch ein Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Jahre 2003.
Ich halte damit abschliessend fest: Das bürokratische Argument besagt, dass Frauen, die anonym gebären wollen, grundsätzlich nicht einen Weg über die Behörden wählen und mit ihnen nichts zu tun haben wollen. Das pränatale Argument, also das Wissen darum, dass eine anonyme Geburt möglich ist, kann in Einzelfällen die entscheidende Entlastung bedeuten. Das postnatale Argument lautet, dass in Deutschland bei drei Vierteln aller anonymen Geburten die Mutter ihre Identität nach der Geburt bekanntgibt. Das Argument der Caritas lautet, dass mit dem Babyfenster dem Kind geholfen und die Mutter nicht ihrem Schicksal überlassen wird, sondern sofort Hilfe erhält. Die Wahrung der Verhältnismässigkeit ist ein weiteres Argument: Das Leid, das dem Kind durch die Nichtbekanntgabe der Identität der Mutter entstehen kann, ist ins richtige Verhältnis zur möglichen Nichtexistenz des Kindes zu setzen. Schliesslich gibt es noch das existenzielle Argument, dass Kindstötungen und Abtreibungen verhindert werden sollen, sowie die Erfahrungstatsache, dass keine Mutter ihr Kind leichtfertig weggibt.
Ich bedanke mich bestens für Ihre, wie ich hoffe, positive Aufnahme meiner Initiative.