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preparatory:AB 167731

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-21

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten. Der Entscheid fiel mit 12 zu 8 Stimmen. Die entscheidende Stelle finden Sie auf Seite 5 des Berichtes, ich lese sie Ihnen vor: "Für die Minderheit ist ein formal korrektes Verfahren wichtig. Aus diesem Grund möchte sie, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt zuerst prüft, ob die Anschuldigungen gegen Frau Calmy-Rey strafrechtlicher Natur sind. Sie beantragt deshalb, die Strafanzeige einem ausserordentlichen Bundesanwalt zu überweisen."

Ich versuche zusammenzufassen: Worum geht es bei einem Gesuch um Aufhebung der strafrechtlichen Immunität? Es geht immer um dasselbe. Irgendjemand in unserem Land will eine Strafanzeige gegen ein Mitglied des Parlamentes oder gegen ein Mitglied des Bundesrates einreichen. Dann ist die Systematik so, dass das ganze Dossier zu uns ans Parlament geschickt werden muss, und wir müssen sagen: Immunität aufgehoben oder nicht aufgehoben. Aber der Anfang muss sein, dass ein Staatsanwalt oder ein Bundesanwalt denkt, jemand von uns oder vom Bundesrat habe etwas verbrochen, was bestraft werden müsste.

Jetzt haben wir die komische Situation, dass die Bundesanwaltschaft gesagt hat: Wir prüfen es gar nicht, wir verlangen gar keine Bestrafung, sondern wir schicken das ganze Dossier direkt ans Parlament. Die Bundesanwaltschaft hat also gesagt: Wir beantworten die entscheidende Frage gar nicht, wir sind befangen. Klar ist auch, weshalb sie das sagt. Die Bundesanwaltschaft sagt: Der Bundesanwalt ist vom Bundesrat gewählt worden; also sind wir befangen; also wollen wir gar nicht strafrechtlich auf einen Bundesrat oder eine Bundesrätin losgehen; also muss das Dossier weg zum Parlament. Das ist nicht richtig! Wenn wir das gewollt hätten, wenn das Schweizervolk, das Schweizer Parlament das gewollt hätte, hätten wir das irgendwo so geregelt, hätten wir gesagt: Achtung, wenn es um die eventuelle Strafbarkeit eines Bundesrates geht, ist es zu heikel, wenn die Bundesanwaltschaft, die ja vom Bundesrat abhängig ist, auf diesen Bundesrat losgeht; das wollen wir nicht; wir wollen die Zuständigkeit beim Parlament haben. Aber das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben es dabei belassen, dass wir einen Staatsanwalt, einen Bundesanwalt brauchen, der zuerst einmal sagt: Ja, da könnte was dran sein; ich will diese Person, diesen Bundesrat, dem Strafrecht ausliefern.

Weshalb haben wir das gemacht? Es stimmt zwar, es gibt jetzt Gutachter, die sagen, die Bundesanwaltschaft habe das gut gemacht. Und es gibt auch bei uns Leute, die das sagen; ich habe das mit Interesse gelesen. Das Parlament hat mit der Verwaltung, mit den Experten usw. Kontakt aufgenommen und sich gefragt: Was machen wir? Aber es geht immer um dieselbe Frage. Es geht um die Frage, ob wir einen Strafverfolgungsmenschen brauchen, der zuerst einmal sagt: Wir wollen diesen Mann oder diese Frau ins Recht fassen.

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Es geht also ganz klar nicht um die Frage, ob Artikel 280 StGB oder sonst irgendetwas verletzt ist. Es geht ganz klar nicht um die Frage, ob ein Bundesrat in einem Abstimmungskampf gelogen hat, was strafrechtlich relevant wäre. Im Fall von Bundesrätin Calmy-Rey geht es klar nicht um diese Frage. Es geht auch überhaupt nicht um die Frage, ob sich Bundesrätin Calmy-Rey irgendwie strafbar gemacht hat. Es geht nur um die Frage, ob wir einen Bundesanwalt brauchen, der die ganze Sache einmal ins Rollen bringt. Und dieser Meinung ist die Minderheit von acht Leuten in der Kommission. Diese Minderheit hat Folgendes gesagt: Man muss die Bundesanwaltschaft herbeiziehen, man muss einen ausserordentlichen Bundesanwalt herbeiziehen; dieser soll entscheiden, ob er Anklage erheben will oder nicht.

Ich mache einen letzten kurzen Exkurs: Wenn Sie von irgendeinem Bürger beschuldigt werden, etwas Strafbares gemacht zu haben, muss der Bundesanwalt bzw. der Staatsanwalt prüfen, ob Illegalität besteht, und wenn ja, muss er Ihren Fall der Kommission übergeben. Dieses Vorgehen beantragen wir Ihnen.

Wir beantragen Ihnen Nichteintreten mit der Absicht, einen ausserordentlichen Bundesanwalt einzuschalten.