Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-09-21
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-21
Wortprotokoll
Sie haben einen ausführlichen Bericht erhalten, ich kann mich daher kurz fassen. Im Februar 2009 wurde von einem Nationalrat und fünf weiteren Personen eine Anzeige gegen die Vorsteherin des EDA eingereicht. Es wurde ihr vorgeworfen, den Tatbestand nach Artikel 280 StGB erfüllt zu haben. Frau Bundesrätin Calmy-Rey hat im Vorfeld der Abstimmungen über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien in zwei Zeitungen auf die Nachteile eines Volksneins für unsere Wirtschaft hingewiesen. Ein Nein sei Gift für unsere Wirtschaft, die EU würde bei einem Nein auch die übrigen bilateralen Verträge kündigen, sagte sie. Sie können den genauen Wortlaut im Bericht nachlesen, ausserdem hat ihn mein Kollege vorhin zitiert.
Im Normalfall würde die Bundesanwaltschaft die Strafanzeige im Hinblick auf die Strafrechtsrelevanz summarisch prüfen und dann ans Parlament weiterreichen. In diesem Fall hat sich die Bundesanwaltschaft aber für befangen erklärt, da es um ihre Wahlbehörde gehe. Deshalb wurde die Strafanzeige direkt an die Bundesversammlung weitergereicht. Die Präsidien beider Räte haben nach eingehender Prüfung, unter Beizug von Gutachten, klar bestätigt, dass das Vorgehen in Ordnung war. Die Strafanzeige wurde an die Kommissionen für Rechtsfragen beider Räte überwiesen, wobei der Ständerat zum Erstrat bestimmt wurde. Der Ständerat hat dann sowohl in seiner Kommission für Rechtsfragen als auch im Ratsplenum einstimmig entschieden, auf die Sache einzutreten, d. h., das Dossier zu prüfen, und die Immunität von Frau Bundesrätin Calmy-Rey nicht aufzuheben. Der einstimmige Entscheid des Ständerates erfolgte in der letzten Sommersession.
Unsere Kommission für Rechtsfragen hat nach Prüfung des Dossiers und Anhörung der EDA-Vorsteherin Entscheide gefällt. Zuerst wurde die Frage des Verfahrens geprüft: Die Kommission bedauere zwar, dass die Bundesanwaltschaft keine summarische Prüfung vornehmen wollte, wie sie es zu tun pflegt, wenn es sich um Immunitätsfälle von Ratsmitgliedern oder Bundesrichtern bzw. Bundesrichterinnen handelt, aber sie fühlte sich vollauf in der Lage, die Frage der Vorprüfung, also der summarischen Prüfung der strafrechtlichen Relevanz, zu untersuchen. Auch ist es gewissermassen verständlich, dass die Bundesanwaltschaft die Strafanzeige gegen ihr Wahlgremium nicht vorprüfen wollte, sondern diese direkt an die Bundesversammlung weiterleitete.
Die Kommissionsminderheit will nun ein formal korrektes Verfahren; sie will, dass ein ausserordentlicher Bundesanwalt den Fall auf die strafrechtliche Relevanz hin prüfe, bevor wir entscheiden. Sie beantragt deshalb, die Strafanzeige einem ausserordentlichen Bundesanwalt zu überweisen. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Kommission war da gleicher Meinung wie der Ständerat, und dieser war zum Schluss gekommen, dass die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes die Angelegenheit nur unnötig komplizieren, in die Länge ziehen und an den faktischen Auswirkungen nichts ändern würde - das war entscheidend.
Ich bitte Sie deshalb hier im Namen der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen und dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.
Zur eigentlichen Frage der Immunität: Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Frage einzutreten und die Immunität der EDA-Vorsteherin nicht aufzuheben. Die Aussagen von Frau Bundesrätin Calmy-Rey in den erwähnten Zeitungsartikeln entsprechen bei dieser Abstimmung der Position des Bundesrates und der Parlamentsmehrheit. Der Bundesrat darf und muss die Stimmberechtigten gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte über die Inhalte einer Abstimmungsvorlage informieren. Und die EDA-Vorsteherin hat dabei die Meinung des Bundesrates und der Parlamentsmehrheit wiedergegeben, nichts anderes. Das ist keine Straftat im Sinne von Artikel 280 StGB, kein Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht also. Auch auf der Hand liegt, dass ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit der EDA-Vorsteherin gegeben ist. Zudem stuft die Kommission das Interesse der Behördemitglieder an einer freien Mandatsausübung, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, als sehr hoch ein.
Was der Ständerat einstimmig beschlossen hat, beantragt Ihnen auch die Kommissionsmehrheit: Eintreten und Nichtaufhebung der Immunität. Wir bitten Sie, diesem Antrag zu folgen.