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Janiak Claude · Ständerat · 2009-06-10

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Auch zu dieser Initiative haben Sie einen Bericht erhalten. Sie können ihm entnehmen, dass die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen beantragt, der Initiative Folge zu geben, womit sie am ersten Beschluss, den sie dazu gefasst hat, festhält.

Die Kommission erkennt grundsätzlich Handlungsbedarf in dem von der Initiative betroffenen Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie erachtet die heutige Gesetzgebung, welche die AGB nur in Ansätzen regelt, als ungenügend. Auch wenn die Rechtsprechung eine gewisse Praxis zum Schutz vor missbräuchlichen AGB entwickelt hat, sollte das Gesetz aus Gründen der Rechtssicherheit klare Vorgaben machen und die Thematik nicht den Gerichten überlassen. Zudem verhindert die geltende Formulierung von Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit dem Erfordernis der Irreführung - das ist ein ganz wichtiger Punkt - faktisch eine abstrakte richterliche Inhaltskontrolle von AGB.

Die Kommission verweist auf die diversen Stimmen aus der Rechtslehre, welche schon seit Langem eine gesetzliche Regelung verlangen. Auch der Bundesrat hat ja mehrfach signalisiert, dass er das geltende Recht als ausbauwürdig erachtet. So enthielt der im Juli 2005 in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf zu einer Revision des Konsumenteninformationsgesetzes in seinem Anhang eine globale Regelung der AGB im Obligationenrecht. Nach der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat jedoch, die Revision nicht weiterzuverfolgen. Im Juni 2008 wurde dann ein Vorentwurf zu einer Revision des UWG in die Vernehmlassung geschickt, und dieser enthält bereits eine neue Formulierung von Artikel 8, welche unter anderem das Kriterium der Irreführung eben nicht mehr beinhaltet. Zudem hat auch die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Februar 2003 mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes beauftragte Expertenkommission die Einführung einer neuen Bestimmung im OR vorgeschlagen, welche eine Inhaltskontrolle von AGB stipuliert.

Weiter weist die Kommission auf die in der EU geltende Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und die daraus entstehende Ungleichbehandlung zwischen Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz und in der EU hin; das ist ja etwas Ähnliches wie beim Geschäft, das wir vorhin behandelt haben. Zu erwähnen ist abschliessend, dass diese Richtlinie nicht nur auf Konsumenten-AGB zielt, sondern es sind auch Unternehmen, insbesondere auch KMU, von missbräuchlichen AGB [PAGE 637] betroffen. Aus diesem Grund sollte nach Ansicht der Kommission eine zukünftige gesetzliche Regelung auch Verträge zwischen Geschäftsleuten einbeziehen und sich nicht auf jene mit Konsumentinnen und Konsumenten beschränken.