Stadler Hansruedi · Ständerat · 2009-06-10
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-10
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, die parlamentarische Immunität von Nationalrat Brunner nicht aufzuheben; es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Nachdem der Nationalrat zweimal entschieden hat, dass die Immunität aufzuheben sei, möchte ich kurz nochmals darlegen, warum unsere Kommission zweimal exakt zum gegenteiligen Antrag gekommen ist.
Auch die Kommission billigt das Verhalten von Nationalrat Brunner nicht. Auch für uns ist es ein Verstoss gegen die Ratsvorschriften. Wie ist nun auf diese Verletzung der Ratsvorschriften zu reagieren? Eine Kommissionsminderheit fand, dass dies ein Fall für den Strafrichter sei. Eine Mehrheit der Kommission fand jedoch im vorliegenden Fall eine Kriminalisierung nach wie vor nicht angemessen. Der Verstoss von Nationalrat Brunner gegen die Ratsvorschriften ist für uns ein Fall für das Disziplinarrecht des Parlamentes. Zu diesem Ergebnis kam unsere Kommission nicht, indem sie die Frage einfach übers Knie gebrochen hat. Nein, vorerst haben wir einmal die verschiedenen öffentlichen Interessen, die zur Diskussion stehen, gegeneinander abgewogen. Das gute Funktionieren der Kommissionsarbeit mit dem Amtsgeheimnis ist zweifelsohne auch für die Kommission ein wichtiges öffentliches Interesse. Für uns ist aber auch ein anderes öffentliches Interesse sehr hoch zu halten: Die Mitglieder des Parlamentes müssen nämlich ihr Mandat möglichst ungehindert ausüben können. Was heisst dies insbesondere? Jede und jeder muss grundsätzlich bei der Wahrnehmung der Gesetzgebungs- und Aufsichtsaufgaben die Möglichkeit haben, zusätzliche Informationen bei der Verwaltung und beim Bundesrat einzuholen. Dieses Informationsrecht wollen wir hochhalten. Bei der Abwägung der verschiedenen öffentlichen Interessen misst die Kommission dem möglichst ungehinderten Zugang zu Informationen einen hohen Stellenwert bei.
Wir haben uns bereits im Hinblick auf die erste Debatte hier im Rat das Recht genommen, uns im Sinne eines summarischen Urteils ein Bild der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens von Nationalrat Brunner zu machen. Bereits hier können die Meinungen weit auseinandergehen. Aber eines müssen wir uns bewusst sein: dass, selbst wenn eine strafrechtliche Handlung anzunehmen wäre, dies noch nicht automatisch bedeuten würde, dass die Immunität aufzuheben ist. Was den konkreten Fall anbetrifft, fand die damalige Untersuchung der entsprechenden Subkommission der GPK-NR in einem etwas aufgeheizten Klima statt. Das nährte natürlich gewisse Zweifel an der Objektivität. Das hat dann durchaus das Verhalten beeinflusst, auch wenn es aus diesem Grund nach wie vor nicht zu entschuldigen ist.
Schlussendlich finden wir die Argumentation des Nationalrates in einem weiteren Punkt auch nicht überzeugend: Den Fall Mörgeli, den wir auch noch zu behandeln haben werden, hat der Nationalrat völlig anders beurteilt. In diesem Fall hat er die Immunität nicht aufgehoben. Wurde hier wirklich Gleiches gleich behandelt? Wir meinen: nein. Allein der Unterschied zwischen der Arbeit in einer Legislativkommission und jener in einer Oberaufsichtskommission ist nach unserer Ansicht nicht das entscheidende Kriterium, das bei der Beurteilung der Immunität zu einem anderen Ergebnis führen kann.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, die Immunität von Nationalrat Brunner nicht aufzuheben.