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Schwaller Urs · Ständerat · 2011-09-20

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-20

Wortprotokoll

Das Recht der Initianten, ihre Vier-Punkte-Initiative einzureichen, ist selbstverständlich nicht bestritten. Ebenso anerkenne ich die Idee und das Bemühen des Bundesrates, der Initiative einen Gegenentwurf entgegenzustellen. Gemeinsam ist Initiative und Gegenvorschlag, dass sie sehr viele Fragen offenlassen: Was muss dann am Schluss tatsächlich einer Volksabstimmung unterstellt werden, was wird unterstellt, und was verdient auch, unterstellt zu werden?

Bei der Initiative muss am Schluss die Bundesversammlung entscheiden, was zu einem wichtigen politischen Sachbereich gehört. Beim Gegenentwurf muss am Schluss ebenfalls fast in jedem Einzelfall die Bundesversammlung entscheiden, ob einem Staatsvertrag nun Verfassungsrang zukommt und damit Abstimmungspflicht besteht oder nicht. Die Initiative schafft mehr politische Unsicherheit, als sie Klarheit schafft. Die zum Initiativtext gemachten vier Punkte wirken etwas zufällig aufgelistet, sie sind relativ unpräzise formuliert und provozieren sicher öfter Auseinandersetzungen und unnötige Abstimmungen, als sie Klärungen und Verbesserungen bringen werden. Kommt hinzu, dass mit der Initiative auch der aussenwirtschaftliche Verhandlungsspielraum durch das Damoklesschwert dieser nachträglichen Sanktionsmöglichkeit unnötig verkleinert wird. Die Initiative schafft zusammengefasst vor allem Unklarheiten und ist zur Ablehnung zu empfehlen.

Aber auch der Gegenentwurf ist nicht viel klarer. Auch hier ist nicht klar, welche Verhandlungsergebnisse am Schluss dann einer Volksabstimmung zu unterstellen sind. Herr Luzius Mader hat in der nationalrätlichen Kommission zu Recht ausgeführt, dass mit dem Gegenentwurf im Jahre 2005 wahrscheinlich die Kinderrechtskonvention dem obligatorischen Referendum unterstellt gewesen wäre. 2011 wäre wahrscheinlich das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels obligatorisch einer Volksabstimmung zu unterstellen. Gleiches gälte wahrscheinlich für das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes und für das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter. Diese Liste kann verlängert werden. Jedes Mal wird mit dem Konjunktiv - könnte, müsste, würde - operiert. Ich wünsche Glück dabei, diese Möglichkeitsform im Abstimmungskampf dann zu erklären.

Der Gegenentwurf schafft ebenso viele Unklarheiten wie die Initiative, einen Mehrwert sehe ich nicht. Hingegen wird der nichtpräzise Gegenentwurf zur Folge haben, dass im Abstimmungskampf wieder vor allem über die Schwächen des [PAGE 846] Gegenentwurfes diskutiert wird, nicht aber über die Initiative selbst. Wenn Sie diese Diskussion an die Ausschaffungsinitiative und unseren Gegenvorschlag dazu erinnert, so liegen Sie richtig. Bezeichnenderweise haben wir uns in der Kommission ebenfalls schwergewichtig mit dem Gegenentwurf und nicht mit der Initiative befasst. Meines Erachtens ist die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Hiefür braucht es aber, erlauben Sie mir diesen militärischen Ausdruck, eine geeinte, eine klare Abwehrfront ohne erneute Zersplitterung der Kräfte zwischen Initiative und Gegenentwurf. Wir wollen uns in dieser Debatte vor der Volksabstimmung vor allem um die Initiative und nicht um den Gegenvorschlag kümmern.

Es führt mich dies zum Schluss: Nicht nur wegen der inhaltlichen Schwächen, sondern auch abstimmungstaktisch und weil wir eine klare Diskussion über die Initiative führen wollen, lehne ich sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ab. Ich glaube, wir brauchen in diesem Land beide Vorlagen nicht.