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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-09-20

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-20

Wortprotokoll

Sie sehen es auf der Fahne, ich gehöre der Minderheit an, die diese Initiative zur Annahme empfiehlt. Die Minderheit ist allerdings recht klein, aber wir sind überzeugt, die Chancen in der Volksabstimmung werden dann doch erheblich grösser sein.

Keine unterschiedliche Meinung gibt es zwischen Minderheit und Mehrheit in Bezug auf die Vorlage 2, den Gegenentwurf von Bundesrat und Nationalrat. Hier hält es die Minderheit mit der Mehrheit, wenn auch nicht unbedingt durchs Band weg mit der gleichen Begründung. Dieser Gegenentwurf ist unseres Erachtens Augenwischerei. Da hat fürwahr der Berg eine Maus geboren. Ein solcher Gegenentwurf kommt den Initianten erstens praktisch in keiner Weise entgegen, und zweitens bringt er an sich auch gar nichts Neues. Die Änderung der Bundesverfassung oder etwas, was dem gleichkäme, ist ohne Wenn und Aber seit eh und je Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten, Gegenentwurf des Bundesrates hin oder her.

Warum unterstützen wir die Initiative? Ich kann es hier im Plenum kurz machen, wohl wissend, wie eben angetönt, dass unser Antrag hier chancenlos ist. Ich absolviere somit quasi eine Pflichtübung zuhanden des Amtlichen Bulletins. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass in breiten Kreisen unserer Bevölkerung bzw. unserer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Unmut darüber herrscht, dass mit der zunehmenden internationalen Verflechtung - ich verwende diesen Begriff als aussenpolitisch aktiver Parlamentarier absolut wertneutral - unserer direkten Demokratie immer mehr Hürden und Kurven in den Weg gelegt werden.

Zunehmend werden unserem Volk Entscheide abgenommen bzw. aufgezwungen, die von irgendwelchen politischen Gremien, internationalen Organisationen - man denke nur etwa an die OECD in Paris -, Funktionären oder auch Gerichten getroffen werden. Bereits macht das Wort von der "schleichenden Entmündigung unserer Bürgerinnen und Bürger" die Runde. Diese sind zunehmend nicht mehr willens, einfach Rechte abzutreten und Pflichten zu übernehmen - was meistens der Fall ist -, ohne etwas dazu zu sagen zu haben. Man verweist sie dann auf internationale Verträge, bilaterale Verträge und damit auf das Völkerrecht, wo das und das nun eben direkt, mitunter gar zwingend, vorgeschrieben sei. Es ist ein "autonomer Nachvollzug", wie es etwa im Verhältnis zur EU bezeichnet wird.

Dieser Entwicklung versucht diese Volksinitiative nun etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen. Staatsverträge sollen Volk und Ständen künftig obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn sie insbesondere in wichtigen Bereichen rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder Ausgaben von einer gewissen Mindesthöhe - davon war bis jetzt ja noch praktisch nicht die Rede - zur Folge haben. Ich verzichte auf die Auflistung des Textes im Detail, verweise auf die Fahne und die Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten, die diesbezüglich völlig zutreffend waren. Die Zielrichtung der Volksinitiative stimmt. Sie stärkt unsere Volksrechte in unseren aussenpolitischen Beziehungen. Das ist gut so und nicht einfach als hinderliche Bremse abzutun.

Schliesslich noch zum Einwand, eine solche Verfassungsbestimmung sei schwammig, weil sie gleich dreimal den Begriff "in wichtigen Bereichen" - was sind im konkreten Einzelfall schon wichtige Bereiche? - enthält: Dieser Begriff ist alles andere als neu in unserem Verfassungsrecht, auf "wichtige [PAGE 845] Gründe" wird da und dort verwiesen. Es wird sich auch in vorliegender Sache eine Praxis dazu entwickeln. Und diese Praxis wird ja weitgehend vom Gesetzgeber gemacht, von uns selber.

Ich bitte Sie also - wenn auch mit geringer Hoffnung -: Empfehlen Sie diese Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Staatsform der direkten Demokratie diesen Namen auch in Zukunft voll und ganz verdient.