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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-09-20

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-20

Wortprotokoll

Vielleicht zum besseren Verständnis folgende Ausführungen, weshalb wir ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung beantragt haben, diese Motion anzunehmen. Dieser Fragenkomplex hat eine lange Geschichte. Die Geschichte beginnt nämlich im Jahre 2002. Damals wurde von der jetzigen Motionärin, Frau Fässler, eine Motion 02.3532 eingereicht, die detaillierte Gesetzgebungsaufträge erteilt hat, die auch in dieser jetzt generell abgefassten Motion enthalten sind. Was ist dann geschehen? Damals konnte man solche Motionen noch in Postulate umwandeln, sodass der Bundesrat sich bereiterklärt hat, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. So weit, so gut. Das Problem ist nur, dass dieses Postulat seit 2002 immer noch hängig ist. Das hat dann die Motionärin eben veranlasst, im Jahre 2006 eine parlamentarische Initiative 06.466 mit dem genau gleichen Text wie die seinerzeitige Motion einzureichen, wobei aber der Nationalrat dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben hat. Ja, noch nicht genug: Da kam dann noch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und hat im Jahre 2008 eine Motion 08.3755 eingereicht, die genau gleich lautete wie schon die erste Motion Fässler und die parlamentarische Initiative Fässler; auch diese Motion ist vom Nationalrat abgelehnt worden. Wenn Sie den Text der vorliegenden Motion lesen, sehen Sie, dass nun in anderer Art und Weise formuliert wird, indem generell gesagt wird: "Der Bundesrat wird beauftragt, vertiefte Abklärungen zur Verstärkung des Schutzes von Baufrauen und Bauherren bei der Behebung von Baumängeln im Bereich der Architektur- und Baudienstleistungen zu treffen und gestützt darauf dem Parlament einen konsistenten Lösungsvorschlag für die eruierten Probleme zu unterbreiten." Das ist eine offene Formulierung. Kollege Recordon hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das eigentlich ein Postulatstext sei.

Warum beantragen wir Ihnen dennoch die Annahme? Weil einerseits das erwähnte Postulat immer noch nicht erfüllt ist und weil das andererseits ein Thema ist, das aufgearbeitet werden muss.

Es bestehen keine Befürchtungen, wie ich auch schon aus anderen Kreisen gehört habe, dass da konkret gesagt wird, was jetzt wie im Architekturvertrag, im Werkvertrag und was weiss ich wo zu ändern ist. Wir geben dem Bundesrat mit der Annahme der Motion nur eines mit: Bearbeitet jetzt diesen Fragenkomplex, und wenn ihr zum Schluss kommt, es müsse etwas geändert werden, dann kommt mit einer Gesetzesvorlage. Dann sind wir ja immer noch frei, Ja oder Nein zu sagen. Oder der Bundesrat sagt, wir haben keinen Handlungsbedarf. Dann macht er einen Bericht, und dann kann man diese Frage abschliessend beurteilen.

Das ist der Hintergrund für den Antrag auf Annahme dieser Motion. Noch einmal, Frau Bundesrätin: Wir möchten klar zum Ausdruck bringen, dass wir der Meinung sind, man sollte dieses Thema jetzt einmal auf den Tisch legen.