Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-12-10

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-10

Wortprotokoll

Beide parlamentarischen Initiativen - sie wurden bereits in den Jahren 2005 und 2006 im Ständerat eingereicht - beschlagen den gleichen Teilbereich des Konsumentenschutzes. Sie zielen auch in die gleiche Richtung, deshalb wurden sie schon im Ständerat zusammen behandelt. In der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates wurde gleich verfahren, und heute behandeln wir die beiden Geschäfte hier ebenfalls zusammen.

Beide Initiativen wollen den Konsumentenschutz bei Fernabsatzgeschäften verstärken. Jene von Ständerätin Sommaruga steuert dies in einer umfassenderen Art und Weise an; das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb sollen nämlich derart ergänzt werden, dass bei Fernabsatzverkäufen - zu denken ist dabei insbesondere an Online-Einkäufe im Internet, aber auch an Telefonverkäufe - verbesserte, konsumentenfreundlichere [PAGE 1786] Bestimmungen über die Gewährleistung sowie ein Widerrufsrecht die Käufer besser schützen soll.

Die Initiantin möchte damit die Schutzbestimmungen aufnehmen, die der Bundesrat im Entwurf zu einem Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahre 2001 in die Vernehmlassung gegeben, dann aber nach Abbruch des Gesetzgebungsprojektes im November 2005 nicht mehr weiterverfolgt hatte.

Die parlamentarische Initiative Bonhôte dagegen greift nur einen Teilbereich aus dem heraus, was die parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta will. Es geht hier nur und ausschliesslich um Missbräuche im Bereich der Telefonverkäufe. Diesen Missbräuchen soll durch eine entsprechende Änderung des OR Einhalt geboten werden, mit welcher den Käuferinnen und Käufern das gleiche Widerrufsrecht eingeräumt würde, wie es bei Haustürgeschäften heute bereits gemäss den Artikeln 40b bis 40f OR besteht.

Die Vorstösse haben schon einen langen Hürdenlauf hinter sich: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates behandelte sie im November 2006 und beschloss dabei, beiden Initiativen Folge zu geben. Dem stimmte aber die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates im September 2007 nicht zu. Deshalb mussten die Initiativen vom Ständerat behandelt werden. Der Ständerat kam zum Schluss, dass er die Initiativen unterstützen wolle, und gab ihnen Folge, und zwar mit 24 zu 12 Stimmen bei der parlamentarischen Initiative Sommaruga Simonetta und mit 23 zu 12 Stimmen bei der parlamentarischen Initiative Bonhôte. Nach diesen Entscheiden gingen die beiden Geschäfte natürlich erneut an die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates, welche wiederum nicht bereit war, den Initiativen Folge zu geben. Deshalb - so will es das Parlamentsgesetz - muss unser Rat heute entscheiden.

Im Falle der parlamentarischen Initiative Sommaruga Simonetta ist es eine starke Kommissionsmehrheit - die Kommission entschied mit 15 zu 6 Stimmen -, die Ihnen beantragt, diesem Anliegen keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass der unser Obligationenrecht prägende Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht unnötig eingeschränkt werden solle. Der mündige Bürger müsse auch Eigenverantwortung für sein Handeln und Tun übernehmen und dürfe nicht auf Schritt und Tritt vom Staat an der Hand genommen und vor jedem möglichen Fehltritt bewahrt werden. Ansonsten käme gerade dies einer Bevormundung der Konsumenten gleich.

Zudem - auch das ist die Meinung der Mehrheit der Kommission - steche der Vergleich mit den Haustürgeschäften nicht, weil bei den Fernabsatzverträgen, also beispielsweise bei Käufen im Internet, der Verkäufer ja nicht "psychisch" anwesend sei und darum weder mit raffinierten Überredungskünsten noch mit seiner Person auf den Käufer oder die Konsumentin ungebührlich einwirken könne.

Bezüglich der von der Initiative ebenfalls geforderten Informationspflichten geht die Kommissionsmehrheit davon aus, dass Anbieter auch im elektronischen Markt nur bestehen können, wenn sie sachgerecht und korrekt informieren. Das würden sie deshalb allein schon aus purem Eigeninteresse tun. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, es brauche auch hier keine Regelung.

Die parlamentarische Initiative Bonhôte beschlägt nur den kleinen Teilbereich der Telefonverkäufe; ich habe es eingangs gesagt. Für dieses Teilanliegen war in der Kommission für Rechtsfragen etwas mehr Verständnis spürbar. Die Gründe der ablehnenden Mehrheit sind zwar grundsätzlich die gleichen wie im Falle der parlamentarischen Initiative Sommaruga Simonetta. Allerdings würde bei der parlamentarischen Initiative Bonhôte die Vertragsfreiheit nur für einen ganz kleinen, bestimmten Teilbereich und nicht auf breiter Front eingeschränkt.

Von der Minderheit wird aber auch hier, ähnlich wie beim Verkauf an der Haustüre, die Möglichkeit eines gewissen Überrumpelungseffekts angeführt. Ein Überrumpelungseffekt, das muss man zugeben, besteht beim Telefonverkauf zwar nicht in gleichem Masse wie bei einer unerwarteten Konfrontation mit einem Anbieter an der Haustüre. Aber immerhin: Mit einem ebenso unerwarteten Anruf eines Verkäufers wird natürlich ebenfalls aktiv auf die potenzielle Kundin oder den Kunden eingewirkt.

Bei der parlamentarischen Initiative Bonhôte empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 11 zu 11 Stimmen bei Stichentscheid der Kommissionspräsidentin ebenfalls, der Initiative keine Folge zu geben.

Zusammengefasst empfiehlt Ihnen Ihre Kommission also, beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.