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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat, Sie wissen es, entschieden, dass dem Parlament nur eine Botschaft, jedoch zwei Beschlüsse vorgelegt werden sollen. Dieses Vorgehen unterstreicht einerseits die Einheit der Materie, und anderseits soll dem Parlament und der Schweizer Bevölkerung auch die Möglichkeit gegeben werden, über die Weiterführung des Abkommens separat zu befinden, wie dies im Rahmen der ersten Referendumsabstimmung zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 in Aussicht gestellt wurde.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch etwas zur Frage der Verfassungsmässigkeit betonen - Frau Ständerätin Sommaruga hat darauf hingewiesen -: Ihre Aussenpolitische Kommission hat das Bundesamt für Justiz um ein Gutachten gebeten. In diesem Gutachten war die Frage eigentlich die, ob man die beiden Bundesbeschlüsse zu einem einzigen verbinden könnte oder ob dem der Grundsatz der Einheit der Materie entgegenstehen würde. Das Bundesamt für Justiz ist mit nachvollziehbarer Begründung zum Schluss gekommen, dass der Grundsatz der Einheit der Materie dem Zusammenschluss der beiden Bundesbeschlüsse nicht entgegensteht. Es hat also gesagt, es sei aus rechtlichen Gründen möglich, sowohl nur einen Bundesbeschluss vorzulegen als auch zwei. Letztlich ist es eine politische Frage. Ich sage das einfach, um das noch einmal festzuhalten, weil es hier unterschiedlich diskutiert wurde.

Ihr Rat hat in der Sondersession vom 28. April 2008 entschieden, nur einen Beschluss vorzulegen, und diesen Entscheid mit der Einheit der Materie begründet. Sachlich besteht diese Einheit der Materie; das hat der Bundesrat ja auch immer wieder betont. Der Nationalrat hat dann am vergangenen Mittwoch mit 101 zu 82 Stimmen entschieden, dass die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren [PAGE 361] Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien in zwei separaten Bundesbeschlüssen vorzulegen seien. Hauptgrund für diesen Entscheid war, dass der Stimmbevölkerung bei der ersten Referendumsabstimmung zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 - ich habe darauf hingewiesen - in Aussicht gestellt worden war, dass im Jahr 2009 nochmals eine Referendumsabstimmung über den Wortlaut des damals bekannten Abkommens stattfinden würde.

Der Nationalrat hat in diesem Punkt die Begründung des Bundesrates in der Botschaft übernommen. Damit ist auch gesagt, dass wir entgegen den Ausführungen von Herrn Ständerat Marty nicht allein damit argumentiert haben, dass die Folgen unterschiedlich wären, wenn man nicht beide Beschlüsse annehmen würde. Nachdem sich der Nationalrat für zwei Bundesbeschlüsse ausgesprochen hat und Ihre Aussenpolitische Kommission an ihrem Entscheid festhält, die Weiterführung und die Ausdehnung in einem einzigen Genehmigungsbeschluss zusammenzufassen, befindet sich der Ball nun wieder bei Ihnen.

Für die heutige Runde des Differenzbereinigungsverfahrens möchte ich doch noch einmal auf die unterschiedlichen Konsequenzen bei einer Ablehnung des einen oder des anderen Beschlusses hinweisen. Es wurde bereits gesagt, aber ich sage es noch einmal, denn es ist eine Argumentation, die der Bundesrat verfolgt hat und an der er festhält: Die Folgen einer Ablehnung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens wären eben tatsächlich nicht die gleichen wie die Folgen einer Ablehnung der Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien, selbst wenn inhaltlich, das ist völlig unbestritten, ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Bundesbeschlüssen besteht.

Es sei noch einmal festgehalten, dass die Guillotineklausel, wenn wir die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ablehnen würden, nach sechs Monaten griffe und damit alle bilateralen Abkommen I von selbst und ohne weitere Handlung dahinfielen und dass auch die Bilateralen II, zumindest einmal die Abkommen von Schengen und Dublin, infrage gestellt wären. Lehnt man die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien ab, dann passiert direkt zwar nichts, doch selbstverständlich stehen wir dazu, dass die EU das mittelfristig nicht akzeptieren würde. Die EU könnte das Freizügigkeitsabkommen dann von sich aus kündigen und damit auch die Anwendung der Guillotineklausel auslösen. Es ist hier aber zu berücksichtigen, dass dann auch sämtliche EU-Mitgliedstaaten die Kündigung aussprechen würden, sodass wir hier vom Zeitlichen her etwas mehr Freiraum hätten. Das möchte ich Ihnen einfach noch einmal zu bedenken geben. Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen, dass man im Jahr 2000 gesagt hat, dass gegen die Weiterführung separat noch einmal ein fakultatives Referendum möglich wäre.

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