Bischofberger Ivo · Ständerat · 2008-06-02
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Nach den ausführlich geführten Debatten in beiden Räten, ob über die Verlängerung der Personenfreizügigkeit und ihre Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien in separaten, jeweils referendumsfähigen Bundesbeschlüssen abzustimmen sei, liegen in dieser Frage die Pro- und Contra-Argumente in breiter Fülle auf dem Tisch. Diese Formalie hat in unseren Diskussionen, aber auch in der breiten Medienlandschaft in letzter Zeit viel zu viel Aufmerksamkeit bzw. Bedeutung erhalten und die europapolitischen Inhalte der Vorlage leider in den Hintergrund gedrängt. Hierbei laufen wir zurzeit Gefahr, ob der auf formelle Fragen ausgerichteten Diskussionen auf einen Nebenschauplatz abzudriften und die Kernbotschaft respektive die von uns allen anvisierten Grundanliegen aus den Augen zu verlieren. Es kann, ja muss für uns alle nur ein Ziel geben, nämlich den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und entsprechend die wirtschaftliche Öffnung, ja die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Abkommen zu akzeptieren. Oder anders gesagt: Es gilt, einzig und allein die Kardinalfrage "Weiterführung des Bilateralismus?" mit einem unzweideutigen Ja zu beantworten.
Vor dieser Tatsache müssen wir die politische Verantwortung wahrnehmen. Nebst den wirtschaftlichen sind auch die juristischen und politischen Fragen im Sinne der freien Meinungsbildung und unverfälschten Meinungsäusserung zu diskutieren, die Konsequenzen zu bewerten und unverfälscht unseren Mitbürgerinnen und -bürgern offenzulegen.
Wenn wir die wirtschaftliche Frage beurteilen, kann der bilaterale Weg kurz und knapp als Erfolgsgeschichte definiert werden, und eine Ablehnung hätte für unser Land fatale, nicht zu verantwortende Konsequenzen. Die juristische Frage nach den Folgen der Freizügigkeitsvorlage als sogenannt gemischtes Abkommen, welches sowohl Kompetenzen der EG und deren Kommission wie auch Kompetenzen jedes einzelnen Mitgliedstaates tangiert, ist - differenziert betrachtet - abschliessend weit schwieriger zu beantworten. So müssten denn konsequenterweise die Erweiterungsverhandlungen eigentlich mit allen 27 Mitgliedländern stattfinden, also inklusive Rumänien und Bulgarien. Oder mit anderen Worten: Wer die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit separat ablehnen würde, würde nur einen Teil der Länder als Vertragspartner anerkennen und eo ipso zwei davon ausschliessen. Dies ist - auch nach Auskunft des Justiz- und Polizeidepartementes, namentlich von Herrn Grossen - [PAGE 358] "rechtlich nicht möglich". Tun wir es trotzdem, so sehen wir uns in einer Übergangszeit in all unseren Verhandlungsprogrammen in die Rolle des Bittstellers gegenüber der EU versetzt. Wir dürften und könnten das Abkommen mit den 25 Staaten zwar so lange weiterführen, wie die EU es zuliesse - und es würde genau das eintreten, was wir als souveränes Land unbedingt verhindern wollen.
Entsprechend verhält es sich nun logischerweise mit der Frage, was mit Blick auf das zu Recht immer wieder zitierte Demokratieverständnis im Sinne von Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung zu tun geboten ist. Sosehr es unsere Pflicht als vom Volk gewählte Parlamentarier ist, Bürgerinnen und Bürgern möglichst zu garantieren, dass sie sich frei zu einer politischen Frage äussern können, so sehr steht es in unserer Verantwortung, gegenüber eben diesem Volk offen und ehrlich einzugestehen, wenn in Tat und Wahrheit - obwohl im Abstimmungsbüchlein vom 8. Oktober 1999 noch in Aussicht gestellt - keine Wahlfreiheit besteht. Es ist unsere Verantwortung, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern einzugestehen, dass ihnen mit einer getrennten Vorlage lediglich eine Option unterbreitet wird, die niemals Rechtskraft erlangen kann und wird. Denn ein Abkommen zum freien Personenverkehr, abgeschlossen nur mit den alten statt mit sämtlichen EU-Staaten, also eine Auswahl wie bei einer Menükarte, wird mit Blick auf das Diskriminierungsverbot, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, logischerweise niemals akzeptiert werden. Wir dürfen dem Volk nicht vorgaukeln, es könne eine Personenfreizügigkeit à la carte haben.
Wenn es uns mit dem eingangs erwähnten Ziel ernst ist, nämlich den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, indem wir grundsätzlich zum Bilateralismus schlechthin Ja sagen, müssen wir mit Blick auf die Konsequenzen von der Variante der Aufteilung in zwei Beschlüsse Abstand nehmen. Denn nach einem allfälligen separaten Nein zu Rumänien und Bulgarien könnte die Schweiz nach einer gewissen Zeit wohl nochmals abstimmen; dies würde aber im Volk verständlicherweise dann doch klar und deutlich als Zwängerei empfunden. Und die Frage sei hier gestattet: Was wäre, wenn dann nochmals ein Nein als Verdikt ausgesprochen würde? Es ist und bleibt unsere Pflicht und Schuldigkeit, dem Volk reinen Wein einzuschenken, es ehrlich und offen zuzugeben und dazu zu stehen, dass es mit der EU nur eine Personenfreizügigkeit gibt, nur einen Grundsatzentscheid, nämlich den, sich in einer Gesamtvorlage für die bilateralen Verträge, welche für unser Land von existenzieller Bedeutung sind, klar und deutlich auszusprechen.