Imoberdorf René · Ständerat · 2008-06-02
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Argumente gibt es für beide Varianten; wir haben es jetzt gehört. Verfassungsrechtlich - da sind wir uns nicht ganz einig - besteht aber meines Erachtens überhaupt kein Zwang zur einen oder anderen Lösung. Der Abstimmungsmodus ist also offen. Warum?
Es besteht ein klarer Zusammenhang - diesbezüglich sind wir uns in diesem Rat einig - zwischen den beiden Entscheiden, weil es letztlich die Personenfreizügigkeit nur mit allen EU-Ländern gibt, und dazu gehören nun einmal auch Rumänien und Bulgarien. Das spricht klar für nur eine Vorlage. Man kann dabei auch nicht von einer Paketlösung sprechen, wie es bereits der Kommissionspräsident getan hat, weil es im Grundsatz eigentlich nur darum geht, ob wir die Personenfreizügigkeit mit der EU wollen oder nicht.
Von den Gegnern einer einzigen Vorlage wird immer wieder ins Feld geführt, dies sei undemokratisch; das Gegenteil ist der Fall! Bei zwei Vorlagen wird dem Volk suggeriert, es könne damit seinen Willen unverfälscht zum Ausdruck bringen. Den Wählerinnen und Wählern wird vorgegaukelt, sie könnten eine Personenfreizügigkeit à la carte haben, wie es schon von Kollege Bischofberger gesagt wurde. Wenn die Ausweitung abgelehnt wird, muss das Volk noch einmal abstimmen, wenn wir nicht einen Scherbenhaufen produzieren wollen. Das Ganze grenzt dann an Zwängerei, oder man könnte auch sagen: Nötigung mit einer pseudodemokratischen Etikette. Es ist meiner Meinung nach ehrlicher, dem Volk reinen Wein einzuschenken und klar zu sagen, dass es nur eine EU und damit nur eine einzige Personenfreizügigkeit gibt. Von meinem Demokratieverständnis her ist die getrennte Abstimmung nicht ehrlich.