Luginbühl Werner · Ständerat · 2008-06-02
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02
Wortprotokoll
Am 1. März 2006 hat der Verein Marche Blanche eine Volksinitiative eingereicht, welche verlangt, dass für sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern vor der Pubertät keine Verjährungsfrist mehr gelten soll. Hauptziel der Initiative ist es also, den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen im Allgemeinen zu verbessern. Insbesondere will die Initiative dafür sorgen, dass Opfer solcher Taten auch dann noch strafrechtlich gegen Täter vorgehen können, wenn sie ihrem Peiniger entronnen sind, das Erlittene verarbeitet haben und in Ruhe darüber entscheiden können, ob sie Strafanzeige einreichen wollen oder nicht. Anders ausgedrückt: Die Bedenkfrist soll verlängert werden.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, weil die vorgeschlagene Lösung zu grossen Schwierigkeiten bei der Auslegung führen dürfte. So bereiten vor allem die unbestimmten Begriffe "Pubertät" und "pornografische Straftaten" Schwierigkeiten. Die Pubertät ist nicht ein bestimmter Zeitpunkt, sondern ein Zeitraum, der überdies nicht bei allen Jugendlichen im gleichen Alter beginnt und nicht im gleichen Alter endet. Würde sich der Begriff "pornografische Straftaten" auf alle Straftaten gemäss Artikel 197 StGB beziehen, wäre auch der Besitz harten pornografischen Materials lebenslänglich strafrechtlich verfolgbar, was kaum angemessen ist. Zudem macht die Initiative keinen Unterschied zwischen erwachsenen und minderjährigen Tätern.
Ein weiterer wichtiger Grund, die Initiative abzulehnen, ist die Tatsache, dass die Unverjährbarkeit im schweizerischen Recht heute für schwerste Taten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und terroristische Handlungen gilt. Auch wenn die hier angesprochenen Handlungen abscheuliche Taten darstellen, wäre es daher im Gesamtkontext eine unverhältnismässige Bestimmung. Der Gegenvorschlag des Bundesrates will den Opfern eine längere Bedenkzeit gewähren und die Mängel der Initiative beheben. Zusammengefasst sieht er Folgendes vor: In Bezug auf mündige Täter soll die Verfolgungsverjährung erst zu laufen beginnen, wenn die minderjährigen Opfer von sexuellen Delikten oder schweren Gewaltdelikten volljährig werden. Das heisst, dass minderjährige Opfer künftig bis zum Alter von 33 Jahren Strafanzeige einreichen können; dies, weil die Verjährungsfrist für die meisten hier infrage kommenden Delikte fünfzehn Jahre beträgt. Heute dauert die Verjährungsfrist ebenfalls fünfzehn Jahre, beginnt aber zum Zeitpunkt der Tat, das heisst, es kann zehn oder mehr Jahre früher sein.
Die vorgeschlagene Lösung entspricht dem Entwurf für ein Übereinkommen des Europarates in dieser Angelegenheit. In Bezug auf minderjährige Täter soll weiterhin die Anfang 2007 in Kraft getretene Regelung des Jugendstrafgesetzes gelten. Diese erlaubt es minderjährigen Opfern, bis zu ihrem [PAGE 350] 25. Altersjahr Strafanzeige einzureichen. Diese Frist scheint für jugendliche Täter angemessen, werden solche Delikte doch tendenziell früher bekannt und sind die wirtschaftlichen Abhängigkeiten des Opfers vom Täter weniger ausgeprägt. Eine kürzere Frist scheint hier auch angesichts der erwünschten Resozialisierung, man könnte auch Besserung sagen, angemessen.
Der Nationalrat hat mit 137 zu 40 Stimmen dem Antrag des Bundesrates bezüglich einer Ablehnungsempfehlung für die Initiative zugestimmt und den Gegenvorschlag einstimmig gutgeheissen.
Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, in beiden Fällen dasselbe zu tun.