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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-02

Wortprotokoll

Ich sage gerne noch etwas dazu, denn die Frage der Möglichkeiten der Zuwanderungsbeschränkung auch im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist eine Frage, die beschäftigt.

Sie kennen die Übergangsfristen, die wir im Rahmen des Abschlusses des Freizügigkeitsabkommens mit der EU ausgehandelt haben; ich will das nicht noch einmal wiederholen, das kennen Sie alles. Sie kennen diese Übergangsbestimmungen, die auch in der EU galten, aber jetzt für uns zum Tragen kommen. Sie wissen auch, dass diese Übergangsfristen für rumänische und bulgarische Staatsangehörige nach wie vor noch gelten. Diese Beschränkungen zum Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt dauern noch bis Ende Mai 2016. Der Bundesrat hat diese Verlängerung Ende Mai 2014 beschlossen, das heisst, er schöpft die maximale Dauer für diese Beschränkungen aus.

Dann gibt es die nationalen Massnahmen. Man muss hier ein bisschen unterscheiden zwischen Massnahmen, die einfach die Zuwanderung an sich beschränken, und Massnahmen gegen mögliche negative Auswirkungen der Zuwanderung. Das sind die ganzen flankierenden Massnahmen. Diese sind sehr wichtig, um zu verhindern, dass die Freizügigkeit missbraucht wird, um in der Schweiz Lohn- oder Sozialdumping zu betreiben. Das sind Massnahmen, die man sicher auch immer wieder überprüfen muss. Man muss überprüfen, ob sie wirksam sind, es Verbesserungen braucht und der Vollzug gemacht wird. Es handelt sich um eine Aufgabe, die nicht nur dem Bund, sondern, in Sachen Vollzug, auch den Kantonen zusteht.

Eine weitere Frage, die in diesem Zusammenhang auch immer wieder aufgeworfen wird, ist jene nach dem Zugang zur Sozialhilfe. Die Freizügigkeit besteht ja, das ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Was man nicht will, ist, über die Personenfreizügigkeit einen Zugang zur Sozialhilfe zu schaffen. Ich muss Ihnen sagen, dass ich in Diskussionen mit meinen europäischen Amtskolleginnen und Amtskollegen - wir diskutieren viel darüber - immer wieder feststelle, dass es regelmässig der Bereich der Unionsbürgerschaft ist, in dem sie nationale Unbehagen haben und nationale Massnahmen ergreifen. Die Unionsbürgerrichtlinie gilt innerhalb der EU-Staaten und schafft einen Zugang zum Sozialhilfesystem.

Die Schweiz ist bei der Unionsbürgerschaft nicht dabei: Der Bundesrat hat auch schon vor drei Jahren mitgeteilt, dass wir dabei nicht mitmachen, sie ist auch nicht Teil des Freizügigkeitsabkommens. Deshalb muss man manchmal etwas unterscheiden, wenn hier europäische Staaten zum Teil jetzt auch aktiv werden, dass sie sich dabei jedoch im Rahmen der Unionsbürgerschaft bewegen und nicht im Rahmen der Personenfreizügigkeit.

Der Bundesrat aber schaut selbstverständlich, was die anderen Staaten machen. Das interessiert uns, wir wollen auch voneinander lernen. Wir machen diesen Erfahrungsaustausch, wir haben zum Beispiel am Innenministertreffen der deutschsprachigen Länder auch darüber gesprochen, wo bei den anderen Staaten allenfalls Probleme aufkommen und wie wir sie anpacken. Der Bundesrat hat ja auch einen Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung gegeben, in dem geklärt wird, dass ausländische Staatsangehörige keine Sozialhilfe erhalten, wenn sie zur Stellensuche in die Schweiz kommen. Es gibt auch keinen Anspruch - die Personenfreizügigkeit gibt keinen Anspruch. Aber es gab einzelne Kantone, die Sozialhilfe bezahlt haben, und da war der Bundesrat der Meinung, dass wir das schweizweit klären wollen: Diesen Anspruch gibt es in der Schweiz nicht. Wir wollen im Ausländergesetz auch bestimmen, ab welchem Zeitpunkt europäische Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht als Erwerbstätige verlieren, wenn sie arbeitslos werden. Auch hier geht es einfach um eine Klärung, eine Hilfestellung auch an die Kantone. Es geht darum, dass die Kantone dann im Vollzug klare Vorgaben haben.

Sie sehen also, dass der Bundesrat beides tut. Er schaut, was sich im europäischen Raum tut. Er macht auf nationaler Ebene das, was getan werden muss, weil es letztlich im Interesse aller ist. Wir wissen ja auch aufgrund dieser Abstimmungen, dass in der Bevölkerung an sich der offene Arbeitsmarkt nach wie vor akzeptiert ist, weil wir diese ausländischen Arbeitskräfte brauchen. Gleichzeitig wollen wir aber dort, wo es zu Missbräuchen kommt oder Dinge bzw. Entwicklungen entstehen, die nicht gewollt sind, diese unterbinden können.