AB 168184
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-17
Wortprotokoll
Wir sind uns völlig einig, wenn es darum geht, den schweizerischen Arbeitsmarkt so liberal wie irgendwie möglich auszugestalten. Gemäss meiner Überzeugung tragen vor allem auch die Sozialpartnerschaften und ebenfalls die GAV-basierten Sozialpartnerschaften dazu bei. Ich mache immer den Vergleich mit der Internationalität.
Das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) enthält die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Gesamtarbeitsvertrag allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dazu gehören unter anderem die drei Quoren, die in der Regel 50 Prozent betragen müssen und erfüllt sein müssen. Gemäss den Bestimmungen des Aveg kann aber vom zweiten Quorum, d. h. vom Arbeitnehmerquorum, beim Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden. Das trifft heute, wie richtigerweise gesagt wurde, auf rund 70 Prozent der Allgemeinverbindlicherklärungen zu. Würden wir das zweite Quorum auf 75 Prozent erhöhen, dann würden nur noch ganz wenige allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge übrig bleiben. Wollen wir das? Wir würden damit den Markt öffnen und das Risiko eingehen, dass Entsandte die hiesigen Bedingungen unterschreiten. Damit würden wir wohl Druck auf eine kommende neue Gesetzgebung machen. Das wollen Sie nicht, und das will auch der Bundesrat nicht.
Ich empfehle Ihnen deshalb, beim heutigen Regime zu bleiben. Ich rufe in Erinnerung, dass das Arbeitgeberquorum bei 100 Prozent der allgemeinverbindlich erklärten GAV weiterhin gilt; das ist heute der Stand. Beim Arbeitnehmerquorum sind wir noch bei 30 Prozent der GAV, bei denen das entsprechende Quorum erfüllt wird. Beim gemischten Quorum sind wir dann wiederum bei 100 Prozent. Das lässt sich in meiner Einschätzung vertreten. Es ist der bessere Weg, als zu legiferieren und damit die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu verlieren.
Mit dieser Feststellung bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. [PAGE 1570]