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Feri Yvonne · Nationalrat · 2014-09-17

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Frauen sind in den Schweizer Führungsetagen nach wie vor stark untervertreten. Frauen haben zudem seltener Leitungsfunktionen: In den Geschäftsleitungen der 100 grössten Schweizer Unternehmen wurden am 31. Dezember 2012 nur 6 Prozent Frauen gezählt, in den dazugehörigen Verwaltungsräten mache ihr Anteil 12 Prozent aus. Insgesamt betrug ihr Anteil an den Personen mit [PAGE 1569] Vorgesetztenfunktion im Jahr 2012 lediglich 33,4 Prozent. In der höchsten Lohnklasse des Bundes fanden sich 2011 nur 14,3 Prozent, in der nächsttieferen 27,8 Prozent Frauen.

Die Schweiz hat sich international bereiterklärt, befristete Spezialmassnahmen zur Erhöhung der Partizipation der Frauen in allen Bereichen zu treffen, worunter auch Geschlechterquoten fallen. Sie alle - und damit meine ich wirklich alle - werden mir zustimmen, dass es volkswirtschaftlich unsinnig ist, Frauen gut auszubilden und dann diese Ausbildung nicht zu nutzen. Das konnte man in den letzten Wochen in den Medien sehr oft lesen.

Die Frauen haben die Männer in der Ausbildung bereits überholt, das zeigen die Studienabschlüsse. Daran liegt es also nicht, diese Zugänge sind geschaffen. Es liegt daran, dass Frauen nach wie vor strukturellen Hindernissen ausgesetzt sind: Einerseits sind sie nach wie vor die Hauptbetreuenden in der Familie, weil es zu wenige und zu wenig flächendeckende Kinderbetreuungsangebote gibt, von der Betreuung von Betagten ganz zu schweigen; andererseits gibt es nach wie vor die stupide Idee, dass eine Person nur dann Führungsverantwortung übernehmen könne, wenn sie zu 150 Prozent zur Verfügung stehe.

Deshalb, und damit komme ich nun konkret zu meinem Vorstoss, verlange ich flankierende Massnahmen zur Erreichung des Ziels, nämlich des gleichmässigen Zugangs zu Führungspositionen mittels Quote, und zwar sowohl für Unternehmen wie auch für die eidgenössische Verwaltung. Darunter ist die Umsetzung der Lohngleichheit genauso zu verstehen wie die Förderung eines Eltern- und Pflegeurlaubs.

Die Schweiz wurde Ende Oktober letzten Jahres bei der periodischen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrates wegen ihrer mangelhaften Anstrengungen bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben gerügt. Während in den grössten europäischen Unternehmen bereits jede dritte Stelle in den Verwaltungsräten durch eine Frau besetzt ist, sind es in der Schweiz nur 11,6 Prozent. Nach 31 Jahren, in denen die Gleichstellung in der Verfassung steht, ist die Zeit der schönen Worte und der blumigen Absichtserklärungen endgültig vorbei.

Es braucht messbare Ziele und klare Umsetzungspläne. Genau das leistet die Geschlechterquote. Zielquoten sind ein wirksames Instrument, um quantitative Vorgaben zu erreichen. Flankierend dazu braucht es weitere unterstützende Massnahmen, um die Gleichstellung voranzubringen, wie zum Beispiel die folgenden: Zugang zu Kinderbetreuung; Förderung von Karrieremöglichkeiten und Nachwuchsstrategien für Frauen ab dem Übergang von der Hochschule in den Beruf; Förderung von flexiblen und diskriminierungsfreien Arbeitszeitmodellen wie Jahresarbeitszeit oder Teilzeitarbeit für beide Geschlechter; Förderung von Jobsharing für beide Geschlechter; Ermöglichen von Care-Arbeit und der damit einhergehenden temporären Reduktion der Erwerbsarbeit für beide Geschlechter, zum Beispiel Elternurlaub oder Pflegeurlaub.

Ich anerkenne die einzelnen bisherigen Bemühungen; sie reichen jedoch nicht aus. Trotzdem ziehe ich mein Postulat mit Blick auf die Revision des OR respektive des Aktienrechts zurück.