preparatory:AB 168263
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-17
Wortprotokoll
Bleiben wir bei der Sachlichkeit, versuchen wir, das Geschäft über die Runden zu bringen, ohne auf unsachliche Emotion zu machen. Die Kommission hat gut und solide gearbeitet. Sie hat am vergangenen 19. August einen grossen Schritt vorwärts gemacht. Deshalb bin ich froh, wenn die Mehrheit Ihnen heute beantragt, auf das Geschäft einzutreten. Es braucht eine Deblockierung. Der Bundesrat wünscht diese Deblockierung; der Bundesrat wünscht, dass Sie die Revision des Kartellgesetzes hier und heute en détail diskutieren. Wieso?
Es geht darum, dass wir unseren zukünftigen Wohlstand sichern. Unseren zukünftigen Wohlstand sichern wir über unsere zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, und wettbewerbsfähig bleiben wir, wenn wir in der Zukunft genauso innovationsfähig sind, wie wir es heute sind. Dazu braucht es unter anderem ein Wettbewerbsrecht, das zu Wettbewerblichkeit führt, das den korrekten Wettbewerb schützt, das diejenigen schützt, die korrekt am Markt teilnehmen. Ich glaube, Sie haben heute die Chance, hier einen wesentlichen Schritt zu machen. Ich erinnere Sie daran, dass der Wettbewerb global ist, und ich erinnere Sie auch noch einmal daran, dass die schweizerische Volkswirtschaft - die Quelle unseres Wohlstandes - jeden zweiten Franken im Ausland verdient. Wenn wir unser Wohlstandsniveau erhalten wollen, dann muss uns das auch in der Zukunft gelingen. Es gelingt uns dann, wenn wir aus freien Stücken - wenn ich das so sagen darf - die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Land integral befördern, das heisst sämtliche Wirtschaftsbereiche mit einbeziehen.
Ich weiss, dass Wettbewerb anstrengend ist. Wettbewerb ist für diejenigen, die es betrifft, immer wieder anstrengend. Genau deshalb muss man sich dieser Herausforderung stellen. Die Vorlage betrifft nicht nur die binnenorientierten Unternehmungen und Branchen und nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land, sondern ganz ausdrücklich die gesamte Volkswirtschaft.
Die Vorlage ist sorgfältig erarbeitet worden. Das Parlament hat den Auftrag dazu ursprünglich mit einer Evaluation erteilt. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Wir haben Ihnen eine Vorlage unterbreitet, die sechs zentrale Punkte hat, die ich in Erinnerung rufen möchte:
1. die Institutionenreform;
2. die Einführung des Verbots harter Kartelle mit Rechtfertigungsmöglichkeiten;
3. die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle; [PAGE 1560]
4. die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens;
5. die Verbesserungen im Kartellzivilrecht;
6. die Sanktionsreduktion bei wirksamen Compliance-Programmen.
Das sind alles wesentliche Reformteile, von denen wir uns eine Stärkung des Wettbewerbs im Inland zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit im Ausland erhoffen. Alle wollen Wettbewerb, weil alle beschäftigt bleiben wollen. Nur ist es für mich dann schwer verständlich, dass alles getan wird, damit der Wettbewerb nicht dort stattfindet, wo er einen selbst betreffen könnte.
Ich sehe ein, dass wir mit einzelnen Vorschlägen, beispielsweise mit dem Teilkartellverbot und offensichtlich auch mit der weitgehenden Institutionenreform gemäss Entwurf des Bundesrates, kaum eine Mehrheit bekommen können. Ich habe das zur Kenntnis genommen.
Wichtig ist, dass Sie gerade deshalb doch eintreten und die nichtumstrittenen Punkte realisieren. Dabei muss die kleine Reform aber ganz zentral einen Reformschritt bei den Institutionen umfassen. Dieser Reformschritt ist nach unserer Einschätzung überfällig, denn es geht darum, dass wir die Weko glaubwürdiger und kompetenter ausgestalten. Die heutige Glaubwürdigkeit und die heutige Kompetenz sind damit nicht infrage gestellt, das sei in aller Deutlichkeit zu Protokoll gegeben. Es gibt aber Interessenkonflikte. Die Weko verfügt grosse Bussen, und diese Bussen müssen in bestmöglicher Professionalität verfügt werden. Deshalb ist eine Korrektur aus Sicht des Bundesrates angezeigt.
Die Wettbewerbsbehörde muss also umfassend und unabhängig ausgestaltet werden. Das Entscheidgremium ist zu professionalisieren, und die Wettbewerbsbehörden sind in eine einstufige Behörde zu überführen. Das ist es, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Der Bundesrat hat Ihnen mit dem Gerichtsmodell auch eine umfassende und vollständige Lösung vorgeschlagen. Der Bundesrat erwartet zumindest, dass im bestehenden Modell einige wichtige Verbesserungen erzielt werden. Mit der vorgeschlagenen Verkleinerung der Weko und der Einsitznahme von ausschliesslich unabhängigen Sachverständigen wird sie an Unabhängigkeit und Professionalität gewinnen. Das bedeutet dann eine Aufwertung der Weko, und diese schulden wir insbesondere auch den von der Weko beurteilten und betroffenen Marktteilnehmern.
Frau Nationalrätin Bertschy hat mich vorhin ausdrücklich aufgefordert, auch beim Eintreten noch ein paar Worte zum Teilkartellverbot bei Artikel 5 zu verlieren. Die Arbeitsgemeinschaften sind grossmehrheitlich nicht wettbewerbsbeschränkend und deshalb erwünscht. Wenn behauptet wird, die Beweislast würde verändert, ist dies eine falsche Behauptung. Was wir Ihnen empfehlen, ist, dass der Vermutungstatbestand, der Erheblichkeitstatbestand nicht mehr abgeklärt werden muss, sondern dass man die Unternehmung sofort mit dem Kriterium der Effizienz konfrontiert. Die Unternehmung ist die Einzige - weil sie betroffen ist -, die sagen kann, weshalb sie mit jemandem zusammenarbeiten will. Wenn die Effizienzgründe genügend sind, wird die Zusammenarbeit zugelassen. Das begründet auch meine wiederholt gemachte Aussage, dass sich gar nicht sehr viel ändern wird, weil die allermeisten Partner, die heute zusammenarbeiten, sich im Markt korrekt verhalten. Aber denjenigen, die das nicht tun, soll man in Zukunft etwas effizienter begegnen.
Ausser zur Institutionenreform noch einmal ganz kurz zu den Elementen, die mir wichtig sind: Bei der Zusammenschlusskontrolle sollen die besseren Prüfkriterien eingeführt und die Doppelspurigkeiten bei internationalen Zusammenschlüssen verhindert werden. Dann soll das Kartellzivilrecht gerade auch für geschädigte Unternehmen gestärkt werden. Weiter sollen die Sanktionsminderungen nachhaltig wirken und über die Compliance-Programme gestärkt werden. Es gibt also gute Argumente für eine kleinere Reform.
Gleichzeitig trägt der von Ihrer Kommission vorgeschlagene Weg den bisherigen Bedenken, wie sie gerade aus den Gewerbekreisen geäussert werden, Rechnung. Die Kommissionsmehrheit schlägt mit Artikel 4 Absatz 2bis vor, den Missbrauchsschutz auf relativ marktmächtige Unternehmen zu erweitern. Damit wird für die Weko die Eingriffschwelle für die Prüfung des Missbrauchs gesenkt. Das ist so. Dieses Konzept ist in Deutschland erprobt und will abhängige Unternehmen - und das sind vor allem die KMU - vor willkürlicher Diskriminierung und Wettbewerbsbenachteiligung schützen. Das Konzept der relativen Marktmacht hat klare Vorteile gegenüber dem vom Ständerat beschlossenen neuen Artikel 7a. Und dennoch muss dieser Missbrauchsschutz mit Augenmass angewendet werden.
Wenn Sie in dieser Frage der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, dann schaffen Sie eine Differenz zum Ständerat, und wir werden dann den Vorschlag im Ständerat natürlich vertieft und gründlich diskutieren müssen. Es ist so, der Vorschlag zur relativen Marktmacht - es betrifft die Artikel 4 und 7 - ist ausserordentlich spät in Ihre Kommission gekommen. Da braucht es vertiefte Abklärungen.
Ich mache keinen Hehl daraus: Ich kann mich dieser Komponente der relativen Marktmacht anschliessen, wenn es denn gelingt, die Einschränkung des Schutzes auf KMU zu beschränken. Die Willkürlichkeitsfrage muss geklärt werden, und die direkte Sanktionierung muss auch, so wie in Deutschland, vorhanden und geregelt sein. Ich habe es gesagt: Im Ständerat müssten eine vertiefte Diskussion und damit die Prüfung der offenen Punkte möglich sein.
Es wurde gesagt, in Deutschland sei das kein Problem. Im deutschen Zivilrecht gibt es Hunderte von Fällen pro Jahr. Diese haben aber insbesondere ihre prophylaktische Wirkung, und genau das müsste auch unser Ziel sein.
Nun erlaube ich mir eine Bemerkung zum Einkaufstourismus, der in diesem Kontext natürlich eine grosse Rolle spielt. Es sind mittlerweile gegen 10 Milliarden Franken jährlich, die direkt ausserhalb unserer Grenzen ausgegeben werden und die wir gerne hier in diesem Land als Wertschöpfungsbeitrag hätten. Ich will Ihnen auch eine Erfahrung aus meiner Vergangenheit in Erinnerung rufen: Wenn in einem Maschinenbauunternehmen die Beschaffung einer Komponente in Deutschland 30 oder 40 Prozent weniger kostet als hier in unserem Land und sich somit auch das spätere Exportprodukt um den entsprechenden Differenzbetrag verteuert, wird der Exporteur die Komponenten nicht mehr zu einem zu teuren Preis hier in der Schweiz beschaffen, sondern letztlich die Herstellung des Gesamtprodukts an einen Standort verlegen, der günstigere Preise offeriert.
Damit sind wir beim Thema der drohenden Deindustrialisierung. Ich kämpfe gegen jede Deindustrialisierung, und deshalb kämpfe ich auch dafür, dass wir über diese Kartellgesetzrevision einen kleinen Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zugunsten unserer Beschäftigung machen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.