Hess Lorenz · Nationalrat · 2014-09-17
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2014-09-17
Wortprotokoll
Unsere Fraktion war bereits bei der ersten Beratung gegen Eintreten auf diese Vorlage. Dabei bleibt es auch, obwohl die Vorzeichen diesmal etwas andere sind. Wir von der BDP-Fraktion wollen vor allem bei den Wettbewerbsabreden gemäss Artikel 5 dieser Vorlage keine Änderung. Dies ist aber nicht gesichert, wenn wir eintreten, weil Minderheitsanträge Änderungen zu Artikel 5 vorschlagen. Artikel 5 ist ein ganz zentraler Artikel, bei dem wir jegliche Änderungen gegenüber dem geltenden Recht vehement ablehnen.
Neu wird bei den Artikeln 4 und 7 eine Lösung vorgeschlagen, welche neben den marktbeherrschenden Unternehmen auch die relativ marktmächtigen Unternehmen erfassen soll. Die Weko hätte dann auch die Möglichkeit, bei Unternehmen einzugreifen, die sogenannt relativ marktmächtig sind. Diese Interventionsmöglichkeit bestand bis heute nicht. Auf den ersten Blick erscheint diese Ergänzung im Kartellrecht sinnvoll. Ähnliche Instrumente kennen auch unsere Nachbarländer.
Es ist unbestritten: Vielfach müssen unsere Unternehmen im Inland - meistens sind es KMU - ihre Produktionsmittel aus dem Ausland zu überhöhten Preisen einkaufen. Schuld daran sind vielfach Vertriebsorganisationen der ausländischen Konzerne, die selber die Handelsgewinne einstreichen wollen, anstatt die Güter zu angemessenen Preisen den einheimischen KMU direkt zu liefern. Zahlreiche Branchen sind davon betroffen; es geht dabei um Markenkleider, Markengetränke, Körperpflegeprodukte und einige andere mehr. Diese unerfreuliche Situation kann tatsächlich einheimische Unternehmen dazu bringen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, was selbstverständlich von niemandem hier drin gewünscht wird. Dies sind ernstzunehmende Sorgen unserer KMU.
Der Teufel steckt aber wieder einmal im Detail einer Umsetzung von Bestimmungen. Es besteht die Gefahr, dass die Bestimmungen über die relative Marktmacht überinterpretiert werden. Was kann die Weko tun, wenn ein ausländischer Konzern ein Schweizer Unternehmen nicht beliefern will? Sie kann nach den Bestimmungen über die relative Marktmacht, die wir neu einführen würden, unter gewissen Bedingungen das Unternehmen dazu zwingen zu liefern. Aber die Frage ist dann immer noch, zu welchem Preis das geschehen soll. Wir befürchten, dass die Zahl der Eingriffe in den Markt auf diese Weise massiv zunehmen und der Markt dadurch verzerrt würde.
Darum sind wir auch sehr skeptisch gegenüber der von der Kommission aufgenommenen Bestimmung über die relative Marktmacht von Unternehmungen, die unter das Kartellrecht fallen würden. Es handelt sich hier eben nicht um einen Kompromiss, wie oft gesagt wurde. Es ist eine äusserst "gummige" Bestimmung. Sie kann übrigens auch Klein- und Kleinstunternehmungen treffen, die genau das machen, was man von ihnen verlangt: nämlich in eine Nische investieren, eine Nischenproduktion aufbauen. Damit würden sie aber auch unter diese Bestimmung fallen, die ganz klar KMU-schädlich ist.
Schliesslich können wir auch die vorgeschlagene Verkleinerung der Weko auf sieben oder fünf Mitglieder nicht unterstützen. Es wird argumentiert, die Weko müsse professioneller werden und es sollten keine Verbandsvertreter mehr in der Weko Einsitz nehmen können. Weiter wird ins Feld geführt, die Mitglieder der Weko sollten neutral und unabhängig sein und keine Brancheninteressen wahrnehmen. So weit, so gut. Es ist aber ganz klar, dass mit dieser Professionalisierung die praktische Erfahrung in der Weko verlorengeht, und diese hat in diesem Bereich einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb sind wir klar der Meinung, dass unbedingt auch Branchenvertreter in die Weko gehören, sonst geht dort der Bezug zur Praxis verloren.
Wir stellen zunehmend fest, dass der Bezug zur Praxis in verschiedenen Aufsichtsgremien nicht mehr oder zu wenig vorhanden ist. Das ist ganz sicher keine gute Entwicklung. Die Weko muss die praktischen Abläufe kennen, um im Interesse der Gesamtwirtschaft gute Entscheide treffen zu können.
Aus diesen für uns sehr wichtigen Gründen sind wir für Nichteintreten. Unser heutiges Kartellrecht ist nicht so schlecht, dass es um jeden Preis revidiert werden muss. Die letzte Revision wurde erst vor gut zehn Jahren vorgenommen, und ob neue Lösungen der Wirtschaft wirkliche Verbesserungen bringen, ist alles andere als garantiert.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.