Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2014-09-17
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17
Wortprotokoll
Ich erinnere Sie daran: Die CVP/EVP-Fraktion begrüsste die Revision des Kartellgesetzes bereits im Frühjahr. Wir sind auch diesmal der Meinung, dass wir auf diese Vorlage eintreten sollten. All jene, die sich für eine liberale Marktwirtschaft einsetzen und gleichzeitig einen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Hochpreisinsel und des Einkaufstourismus im nahen Ausland leisten wollen, müssen, wie die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion, auf diese Gesetzesrevision eintreten.
Wir haben mit Artikel 96 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis gegeben, Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu erlassen; dies, weil wir schon damals der Überzeugung waren, dass die Förderung des Wettbewerbs für unser Land von grösster Bedeutung ist. Wettbewerb, wir haben es bereits mehrmals gehört, ist innovationsfördernd, Wettbewerb ist produktivitäts- und effizienzfördernd. Ohne Wettbewerb bleibt das Preisniveau hoch.
Nach den Revisionen von 1995 und 2003 und der Evaluation der Wirkung der gesetzlichen Anpassungen, die 2003 vorgenommen worden waren, gilt es nun, den Fokus auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu verschärfen. Von diesem Wettbewerb profitieren einerseits die Unternehmen selbst, denn ihr Innovationspotenzial wird gestärkt, und andererseits die Konsumenten, weil ihnen attraktive Preise für die Güter angeboten werden.
Der Ständerat hatte die Vorlage des Bundesrates in wichtigen Punkten präzisiert und abgeändert, und wir haben uns unsererseits nach den Anhörungen verschiedenster Experten beider Seiten nochmals mit den Fragen des Teilkartellverbots, der Marktmacht, der Optionen zur besseren Bekämpfung der Hochpreisinsel und der vorgeschlagenen Institutionenreform auseinandergesetzt. Wir sind heute, wie bereits im Frühjahr, klar der Auffassung, dass wir auf diese Vorlage eintreten müssen.
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte für unser Ja zum Eintreten auf diese Vorlage erläutern:
1. Entgegen den Befürchtungen gewisser KMU-Kreise werden die KMU weiterhin die Möglichkeit haben, sich über Arbeitsgemeinschaften und Einkaufsverbünde gegenüber anderen, grösseren Anbietern zu behaupten. Selbstverständlich muss die Effizienzbegründung vorliegen, aber es muss unseres Erachtens zwingend weiterhin möglich sein, dass kleinere Anbieter von Dienstleistungen sich zusammenschliessen. Würden wir dies nicht zulassen, könnten sie sich kaum mehr an den öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, was auch volkswirtschaftlich schädlich wäre. Hiermit ist aber auch gesagt, dass wir - ausserhalb dieser Revision - die Frage der zulässigen Grösse der öffentlich ausgeschriebenen Lose aufwerfen müssen. Je grösser diese ausfallen, desto schwieriger ist es für KMU, ihre Leistungen anbieten zu können, auch wenn sie Arbeitsgemeinschaften bilden.
2. Wir gehen davon aus, dass das vorgesehene Teilkartellverbot zu einer Beschleunigung des Prozesses führen wird. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit für die KMU.
3. Nach wie vor profitieren ausländische Firmen und Konzerne von unserer hohen Kaufkraft. Es darf nicht sein, dass wir hierzulande Vertriebssysteme schützen, die diesen internationalen Konzernen ermöglichen, weiterhin ungerechtfertigte "Schweiz-Zuschläge" zu erheben und so Kaufkraft abzuschöpfen. Vertikale Preisbindungen sowie Gebietsabschottungen müssen verboten sein, denn sie schaden dem Wettbewerb. Wir führten diese Diskussion bereits anlässlich der zweiten Kartellgesetzrevision im Jahr 2003. Mittlerweile ist der Handlungsbedarf ausgewiesen.
4. Wir begrüssen die Institutionenreform, erachten aber den Vorschlag der Schwesterkommission als zu radikal und werden daher einen mittleren Weg suchen. Die Weko muss aus unabhängigen sachverständigen Personen zusammengesetzt werden. Spätestens seit den Anhörungen sind wir uns bewusst, dass diese sogenannte Unabhängigkeit der Mitglieder der Weko zu einer Knacknuss werden kann, aber wir sollten es dennoch wagen.
Wir sind nur insofern für Eintreten, als wir ganz klar davon ausgehen, dass wir gewisse Fortschritte erzielen können, namentlich in Artikel 4, in Artikel 6a und in Artikel 7. Es geht nicht an, dass wir am Ende einer mehrstündigen Debatte dann nur noch eine Milderung der Sanktionen haben. Das wäre nicht unser Ziel. Wir sagen zu diesem Gesetzentwurf in globo, so, wie er präsentiert ist, Ja. Wir haben zwar noch Minderheitsanträge, die wir vertreten werden, aber grundsätzlich brauchen wir eine Veränderung.
Ich bitte Sie, auf diesen Vorschlag einzutreten und diese Veränderung vorzunehmen. Andernfalls werden wir die Vorlage spätestens in der Gesamtabstimmung ablehnen.