Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-09-17
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-17
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zur parlamentarischen Initiative 09.430, "Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers". Der Ständerat hat bei Artikel 92a Absatz 3 eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates vom 8. Mai 2014 geschaffen. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat heute Morgen mit 11 zu 10 Stimmen entschieden, sich dem Ständerat anzuschliessen und somit dem Bundesrat zu folgen.
Neu sollen Opfer und weitere von einer Straftat betroffene Personen - wenn sie dies wünschen - über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden können. Der Nationalrat hat das letzte Mal entschieden, dass die Information für das Opfer nur dann verweigert werden kann, wenn der Verurteilte dadurch einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt würde. Der Ständerat und nun auch die vorberatende Kommission des Nationalrates möchten diese Formulierung weniger eng fassen, wonach die Vollzugsbehörde die Information dann verweigern kann, wenn berechtigte Interessen des Verurteilten überwiegen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Formulierung die übliche Interessenabwägung ermöglicht; die ernsthafte Gefahr für den Verurteilten würde damit ebenfalls berücksichtigt. Die Minderheit der Kommission hält diese Formulierung für zu unklar, weil sie willkürliche Entscheide je nach Vollzugsbehörde ermöglichen würde.
Namens der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.