Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-17
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-17
Wortprotokoll
Die Vorlage, welche Opfern das Recht einräumt, über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert zu werden, ist für die BDP sehr wichtig. Die BDP möchte, dass diese Vorlage vom Parlament verabschiedet wird und nicht an einem Detail scheitert. Aber die Frage, um die es hier jetzt geht, ist eben kein unwesentliches Detail. Die Frage, ob die Vollzugsbehörde die Information verweigern kann, wenn berechtigte Interessen des Verurteilten überwiegen, oder nur dann, wenn der Verurteilte durch die Information einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt würde, ist kein Detail.
Was sind "berechtigte Interessen"? Wir von der BDP-Fraktion sind der Meinung, dass damit den Vollzugsbehörden für den Entscheid, die Informationen nicht an das Opfer weiterzugeben, Tür und Tor geöffnet werden und dass sie dann weiterfahren wie bisher, also die Opfer im Dunkeln tappen lassen. Ein Vergewaltigungsopfer könnte damit völlig unvorbereitet dem Peiniger von damals über den Weg laufen, zum Beispiel in einem Einkaufszentrum oder sonst irgendwo in der Öffentlichkeit, und dies nur, weil die Vollzugsbehörde das Gefühl hatte, das Interesse des Vergewaltigers auf Wiedereingliederung sei höher zu werten als das Informationsrecht des Opfers.
Die von der grossen Minderheit der Kommission beantragte Formulierung bringt es auf den Punkt: Die Vollzugsbehörde soll die Information nur ausnahmsweise verweigern können, nämlich nur dann, wenn der Verurteilte durch die Information einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt würde. Bedenken Sie: Es geht hier nicht um irgendwelche Ladendiebe, es geht um wirklich schwere Straftaten, um wirklich schwere Straftäter.
Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, hier mit der Minderheit zu stimmen.