Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-17
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-17
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, in der Diskussion hatten wir jetzt den Eindruck, dass es bei dieser Frage einzig um die Abwägung geht: Geht es jetzt um einen telefonischen Anruf, oder geht es um Online-Handel, was ist jetzt berücksichtigt? Tatsache ist doch - und ich bitte Sie, das gegebenenfalls zu bestätigen oder nicht -, dass unter Fernabsatzgeschäfte auch briefliche Bestellungen per Post fallen. Wenn ich also in einem Jelmoli-Katalog die Bestellkarte ausfülle oder wenn ich mechanische Bestandteile per Fax bestelle, läuft das ebenfalls unter Fernabsatzgeschäften. Für solche briefliche und Faxbestellungen soll dann nach dieser Vorlage, wenn man der Minderheit zustimmt, neu auch das Widerrufsrecht gelten? Ist das so korrekt?