Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17
Wortprotokoll
Die meisten Produkte, über die wir jetzt sprechen, werden gar nicht über Telefonverkauf gehandelt. Von daher sind wir jetzt eher im hypothetischen Bereich, aber wenn man will, kann man auch darüber diskutieren. Elektrogeräte, CD, Filme, DVD und Bücher werden normalerweise gerade nicht übers Telefon verkauft.
Nun, wir diskutieren hier über die Ausnahme und über den Umgang mit dem Widerrufsrecht, wenn es sich um bestimmte Produkte handelt, z. B. um urheberrechtlich geschützte Produkte. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass das Widerrufsrecht automatisch nicht mehr vorhanden ist, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Produkt aus einer versiegelten Verpackung auspackt. Wir sind der Meinung, dass das zu weit geht. Es wurde von der Sprecherin der Minderheit erwähnt: Bei den Büchern ist es eine andere Situation; ich würde mich zwar freuen, wenn alle Leute die Bücher innerhalb von zwei Wochen lesen würden, aber das ist in den meisten Fällen nicht so. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Formulierung der Mehrheit hier zu weit geht und dass Sie mit der Minderheit das abdecken, was heute sinnvoll ist: Bei Computersoftware oder anderen digitalen Inhalten, bei Ton- und Videoaufnahmen soll es kein Widerrufsrecht geben, sobald etwas ausgepackt ist. Ich denke, das ist richtig. Aber z. B. bei Büchern wird es heute schon so gehandhabt, es gibt verschiedene Vertreiber, die das Widerrufsrecht freiwillig einräumen. Das scheint zu funktionieren, das scheint keine Probleme zu geben. Weshalb sollte man dann vom Gesetzgeber her Probleme erfinden, die es gar nicht gibt?
Zu Buchstabe f in Artikel 40i: Hier geht es darum, dass die Kommissionsmehrheit möchte, dass das Widerrufsrecht bei Elektrogeräten, sobald sie aus der Originalverpackung genommen oder eingeschaltet wurden, erlischt. Ich glaube, Herr Nationalrat Flach hat das vorhin sehr schön beschrieben: Was anderes wollen Sie, wenn Sie ein Elektrogerät gekauft haben, als schauen, ob es funktioniert? Dann schauen Sie, ob es funktioniert, und zack, ist das Widerrufsrecht weg. Ich glaube, hier ist ein Schritt zu viel gemacht worden in der Bemühung, möglichst grosse und viele Ausnahmen zu machen.
Ich bitte Sie, bei beiden Fragen dem Ständerat zu folgen und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.