Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-24
Wortprotokoll
Ich möchte kurz rekapitulieren, wie sich die rechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen entwickelt haben. Ausgehend von verschiedenen Berichten und von Forderungen der Kantone und der Sportverbände beschloss der Bundesrat 2002, der Gewalt rund um Sportveranstaltungen mit neuen Massnahmen zu begegnen, dies auch im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008. Die neuen Massnahmen und das nationale Informationssystem Hoogan, in welchem Personen mit Stadionverboten, Rayonverboten, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam und [PAGE 1730] Ausreisebeschränkungen erfasst werden, wurden mit einer Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.
Das Parlament befristete diese Massnahmen - Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam - bis 2010, weil es der Ansicht war, dass der Bund dafür über keine genügende verfassungsrechtliche Grundlage verfüge. Später überführten die Kantone unter der Führung der KKJPD die befristeten BWIS-Bestimmungen per Konkordat praktisch unverändert ins kantonale Recht. Dieses trat am 1. September 2010 in allen 26 Kantonen in Kraft. Die rechtliche Grundlage für die Ausreisebeschränkung und für Hoogan, also für diese Massnahme, verblieben aber in der Bundeskompetenz. Die KKJPD versuchte zudem, mit den Sportverbänden und Fanorganisationen auf partnerschaftlicher Basis konsensfähige Lösungen zu finden. Die KKJPD hat jedoch festgestellt, dass sich die Lage nicht überall nachhaltig verbessern liess, und nahm eine Revision des Konkordates mit verschärften Massnahmen in Angriff. Bis zum 24. Juni dieses Jahres sind dem revidierten Konkordat sechzehn Kantone beigetreten, weitere werden folgen. In den Kantonen Bern, Solothurn, Zürich und Zug wurde die Revision in Volksabstimmungen eindeutig angenommen.
Es ist zwar möglich, dass nicht alle Kantone dem revidierten Konkordat beitreten werden. Das gilt insbesondere für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, wo die Kantonsräte nicht auf die revidierte Fassung eingetreten sind. Derzeit werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Das ursprüngliche Konkordat aus dem Jahr 2007 wird aber so oder so seine Gültigkeit behalten, und die darin vorgesehenen Massnahmen können weiterhin in allen Kantonen angewendet werden. Jenen Kantonen, die dem revidierten Konkordat beitreten, stehen zusätzlich die darin vorgesehenen schärferen Massnahmen zur Verfügung.
Die vorliegende Motion bezweckt eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesstufe und nötigenfalls eine Änderung der Bundesverfassung, damit der Bund die Kompetenzen für diesen Bereich erhält. Das scheint dem Bundesrat heute nicht nötig zu sein. Die Kantone haben mit der Einführung und der Revision des Konkordates klar gezeigt, dass sie willens und auch in der Lage sind, Massnahmen gegen gewalttätige Risikofans selber auf Kantonsstufe zu regeln.
Der Bundesrat untersuchte bereits in Beantwortung des Postulates Malama 10.3045 die Option, die Kompetenzen des Bundes bei der Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen zu erweitern. Er verwarf diese Option unter Berücksichtigung der bestehenden Gesetzgebung bei Bund und Kantonen.
Der Bundesrat kommt heute immer noch zum gleichen Schluss. Es ist nicht ersichtlich, welche weiteren gesetzgeberischen Massnahmen ergriffen werden könnten, die wirkungsvoller wären als die Massnahmen, die im revidierten Konkordat vorgesehen sind. Vorerst sollen die verschärften Massnahmen während der nächsten zwei bis drei Jahre umgesetzt und soll ihre Wirkung geprüft werden. Anschliessend kann immer noch über allfällige neue Bundeskompetenzen diskutiert werden. Dabei ist klar, dass eine Erweiterung der Befugnisse des Bundes wegen der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen eine Änderung der Bundesverfassung voraussetzen würde.
Wir alle sind immer wieder für den Föderalismus. Wir sind der Meinung, dass der Föderalismus geeignet ist und es auch ermöglicht, dort, wo die Probleme auftreten, sie auch zu lösen und Lösungen zu beschliessen, die für den entsprechenden Ort oder für das entsprechende Gebiet geeignet sind. Ich bitte Sie auch im Sinne des Föderalismus, am jetzigen Weg vorerst festzuhalten. Erst wenn sich zeigt, dass die Kantone nicht in der Lage sind, die Probleme zu lösen, die sie ja selber auch stark betreffen, ist der Moment gekommen, um noch einmal eine Lösung auf Bundesebene zu prüfen. Wie gesagt, dazu bräuchte es dann die entsprechenden verfassungsrechtlichen Kompetenzen.
Ich bitte Sie auch aus Föderalismusgründen, die Motion abzulehnen.