Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-24
Wortprotokoll
Die Motion Fässler Hildegard, jetzt übernommen durch Frau Nationalrätin Friedl, will den Bundesrat beauftragen, Transparenzvorschriften für Rohstofffirmen analog dem amerikanischen Recht einzuführen. Das amerikanische Recht verlangt im sogenannten Dodd-Frank Act von Rohstoffunternehmen, dass sie die Zahlungen an staatliche Stellen im Extraktionsland offenlegen. Erfasst werden als Zahlungen insbesondere Steuern, Gebühren, Produktionsanteile, Boni usw. Die Regelung richtet sich an alle Unternehmen, die in den USA börsenkotiert sind, sowie an deren Tochtergesellschaften. Der Dodd-Frank Act erfasst also primär die Aktivitäten aus der Rohstoffförderung. Der Dodd-Frank Act ist aber immer noch nicht in Kraft getreten. Eine Klage gegen die Ausführungsbestimmungen wurde von einem Gericht gutgeheissen. Demnach muss die Börsenaufsichtsbehörde die Bestimmungen überarbeiten. Es sind somit also noch keine Erfahrungen aus den USA bekannt.
Die vorliegende Motion will eine ähnliche Regelung in der Schweiz einführen. Diese soll aber in zweifacher Hinsicht erweitert werden: Erstens sollen alle Handelsaktivitäten mit Rohstoffen von der Transparenzpflicht erfasst werden, auch diejenigen unter rein privaten Unternehmen. Zweitens sollen auch kleine und mittlere Unternehmen transparenzpflichtig werden.
Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion. Er begrüsst insbesondere eine erhöhte Transparenz bei den Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen an staatliche Stellen. Als international bedeutender Rohstoffhandelsplatz trägt die Schweiz hier eine ganz grosse und besondere Verantwortung, die internationalen Bemühungen für mehr Transparenz zu fördern. Transparenzbestimmungen tragen nämlich auch erheblich zur Reduktion des Risikos von Reputationsschäden für unser Land bei.
In seinem Grundlagenbericht Rohstoffe vom März 2013 hat der Bund in Aussicht gestellt, dass er die Auswirkungen einer Einführung von Transparenzvorschriften auf den Schweizer Rohstoffsektor abklären wird. Die Prüfung soll sich an den Modellen der USA und der EU orientieren. Ihr Rat hat ja bereits das erwähnte Postulat Ihrer Aussenpolitischen Kommission angenommen, welches eine Prüfung genau derselben Fragen verlangt, die jetzt auch Gegenstand der behandelten Motion sind, nämlich die Unterstellung des gesamten Rohstoffhandels und sämtlicher Unternehmen, also auch von KMU, unter Transparenzvorschriften.
Der Bundesrat hat am 25. Juni dieses Jahres einen Bericht verabschiedet und über das weitere Vorgehen entschieden. Gestützt auf den Bericht in Erfüllung des Postulates wird der Bundesrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision eine Vernehmlassungsvorlage für Transparenzbestimmungen analog den EU-Richtlinien erarbeiten. Die Regelung gemäss Vorentwurf soll für börsenkotierte sowie grosse, in der Rohstoffförderung tätige Unternehmen gelten. Auf eine Ausdehnung der Regelung auf den Rohstoffhandel mit staatlichen Stellen wird einstweilen verzichtet. Der Bundesrat soll aber mit einer Delegationsnorm die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens die Regelung auch auf im Rohstoffhandel tätige Unternehmen auszudehnen. Die Vernehmlassungsvorlage soll noch in diesem Jahr, vor Ende 2014, verabschiedet werden.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, er hat sich aber bereits für eine Kompromisslösung mit einer Delegationsnorm entschieden. Damit bin ich der Meinung, dass dem Anliegen der Motion mindestens zum Teil entsprochen wird, indem wir eben in der Aktienrechtsrevision diesen Teil bereits aufnehmen. Wie gesagt, wird das schon sehr bald der Fall sein.
Vielleicht noch zur Frage, warum das in der Aktienrechtsrevision gemacht wird: Das geschieht, wie gesagt, erstens aus zeitlichen Gründen. Die Vorlage betreffend die Aktienrechtsrevision kommt eben noch dieses Jahr in die Vernehmlassung, das heisst, wir können das dort hineinpacken. Die Transparenzbestimmungen wurden systematisch im 32. Titel des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung in einem neuen Abschnitt eingefügt. Im Zuge der Aktienrechtsrevision werden ohnehin einzelne Bestimmungen des Rechnungslegungsrechts geändert. Weiter besteht somit also auch ein sachlicher Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision. Der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft hat ja unter anderem die unübertragbare Aufgabe, den Geschäftsbericht zu erstellen. Damit wird auch die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen zu seinem Aufgabenbereich gehören. Nun habe ich Ihnen bereits skizziert, wie das im Rahmen der Aktienrechtsrevision geplant ist.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, weil hier erste Schritte bereits sehr konkret eingeleitet sind.