Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-24
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Auch die Fraktion der Grünliberalen bittet Sie, bei Artikel 35 dem Antrag der Kommissionsmehrheit und bei Artikel 36 dem Antrag der Minderheit Vischer Daniel zu folgen. Warum?
Artikel 35 besagt in der Fassung der Kommissionsmehrheit, dass die Fristen auf Gesuch hin durch das Gericht verlängert werden können. Das heisst aber nicht, dass das Gericht diese Fristen verlängern muss. Vielmehr hat das Gericht die Möglichkeit - wenn besondere Umstände eingetreten sind, die dafür sprechen, diese Frist zu verlängern -, auf Gesuch des Verurteilten die Frist zu verlängern. Die Gerichte werden sich in diesem Punkt bestimmt zurückhalten, davon bin ich überzeugt. Es kann schliesslich nicht sein, dass eine Geldstrafe, die ausgesprochen worden ist, nicht bezahlt wird oder nicht bezahlt werden kann, nur weil man in die Ferien gehen möchte oder so. Das Gericht wird also darauf achten, dass der Delinquent, wenn eine solche Strafe zu zahlen ist, dann halt vielleicht sein geleastes Auto zurückgeben muss oder dass er sonst etwas, das er besitzt, verkauft, um die Busse bezahlen zu können. Es macht aber andererseits auch keinen Sinn, hier die Einzelfallgerechtigkeit quasi zu verbieten und keine Ausnahme zuzulassen, indem man sagt: Wenn das Gericht einmal über die Höhe der Strafe entschieden hat und besondere Umstände eintreten, dann hat der oder die Verurteilte automatisch keine Möglichkeit mehr, selbst wenn er oder sie absolut einsieht, dass eine Strafe für ein begangenes Vergehen zu leisten ist.
Ich bitte Sie daher, bei Artikel 35 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Bei Artikel 36 - Kollege Vogler hat das schon sehr deutlich ausgeführt - geht es darum, dass man bei einer Geldstrafe dann halt eben auf die normale Betreibung zurückgreift. Wenn wir das streichen, dann ist es tatsächlich so - wie ich das in meinem ersten Beispiel erwähnt habe -, dass man es jemandem, der das Gefühl hat, er wolle eine Strafe nicht bezahlen und gehe lieber in die Ferien, ermöglicht, einfach erst nach den Ferien dranzukommen und, weil er dann vielleicht keine Arbeit hat, ins Gefängnis zu gehen. Das kann es nicht sein. Wenn ein Richter entschieden hat, dass eine Geldstrafe zu leisten ist, dann ist diese auch zu bezahlen. Dann geht man halt nicht in die Ferien und muss dafür vielleicht das Auto verkaufen oder den Leasingvertrag kündigen, damit man die Strafe bezahlen kann - da gibt es kein Wunschkonzert.
Ich bitte Sie daher, bei Artikel 36 dem Antrag der Minderheit Vischer Daniel und somit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.