Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-24
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Niemand hier in diesem Saal, niemand hier drin wird zu einem Tagessatz von 10 Franken verurteilt. Wir verdienen alle sehr viel mehr. Es gibt aber ausserhalb dieser Hallen durchaus Menschen, die berechtigterweise zu einem Tagessatz von 10 Franken verurteilt werden könnten, weil sie einfach nicht mehr haben. Es macht keinen Sinn, jemanden zu einem erhöhten Tagessatz von 30 Franken zu verurteilen, wenn er ihn nicht bezahlen kann, wenn dieser Satz seinem tatsächlichen Einkommen überhaupt nicht entspricht. Denken Sie an einen Jugendlichen. Kollege Guhl hat vorher gerade gesagt, der Straftäter würde über eine Geldstrafe von 70 Franken lachen. Bei einem Jugendlichen ist das nicht so. 70 Franken entsprechen dann schnell einmal seinem Taschengeld. Auch für eine Frau, die ihre Kinder [PAGE 1706] alleine grosszieht, ist ein Tagessatz von 30 Franken, ausgesprochen beispielsweise bei 180 Tagessätzen, ein kleines Vermögen.
Der Ständerat hat hier eine klare Verhältnismässigkeit eingeführt. Wie der Bundesrat vorgeschlagen hat, soll der Tagessatz bei 10 Franken beginnen. Der Richter hat es in der Hand, diesen Satz zu erhöhen, wenn es die tatsächlichen Umstände rechtfertigen. Es hat aber keinen Sinn, jemanden aufgrund von Automatismen, die wir im Strafrecht einführen, zu einer Strafanforderung zu verurteilen, die er dann nicht erfüllen kann. Wenn er diese Strafe nicht bezahlen kann, macht er sich dann quasi noch einmal strafbar. Er hat dann noch einmal eine Folge zu gewärtigen, die eigentlich gar nicht im Strafmass enthalten war. Die Idee der Strafe hier ist, dass der Straftäter die Strafe spürt, das ist richtig. Wenn er aber kein Geld hat, dann ist auch wenig Geld sehr viel.
Ich bitte Sie, hier gemäss Antrag der Minderheit auf der Linie des Ständerates zu bleiben.