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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2014-09-24

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Wir sprechen hier eigentlich über den unteren Strafbereich und über die Frage, wie wir im unteren Strafbereich mit den verschiedenen zur Verfügung stehenden Sanktionen umgehen wollen. Bis jetzt war die Regelung so, dass man gesagt hat, bei bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wolle man eigentlich keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe. Dieses System hat man damals in der Revision 2007 eingeführt, weil dieses Parlament in seiner damaligen Zusammensetzung bei der damaligen Revision - ich wage zu sagen: zu Recht - zur Ansicht gelangt war, dass kurzfristige Freiheitsstrafen in der Regel nichts bringen. Sie kosten den Staat viel Geld, und sie bewirken in der Regel gar nichts. Das war die weise Erkenntnis dieses Hauses anlässlich der Revision von 2007.

Die Einsicht war zwar richtig. Aber man hat vielleicht - und das gebe ich zu - das Fuder etwas überladen, wie man so schön sagt. Warum hat man es überladen? Man hat gesagt, man schliesse die kurzen Freiheitsstrafen im Wesentlichen aus. Es gibt zwar noch ganz bestimmte Bereiche, die man offengelassen hat. Die sind aber sehr beschränkt vorgesehen. Es hat sich nun aber gezeigt, dass es gewisse Tätergruppen gibt, die nicht sehr sensibel auf Geldstrafen reagieren, insbesondere wenn sie bedingt sind. Es wurde immer über den berühmten "Kügelidealer" gesprochen, der zum zehnten Mal an seinem Platz steht. Das müssen wir korrigieren, das haben wir korrigiert, da besteht Konsens.

Worüber streiten wir noch? Wir streiten über eine Frage, die erstens einmal logisch ist und bei der wir zweitens nicht ganz sicher sind, ob es überhaupt in den Auffassungen einen Unterschied gibt. Das hört sich jetzt ein bisschen theoretisch an. Worum geht es? Die Mehrheit des Nationalrates möchte eine Bestimmung, in der nicht gesagt wird, ob der Richter im konkreten Fall kurzfristige Freiheitsstrafen oder Geldstrafen ausfällen soll. Das heisst, er soll frei wählen können.

Die Richterinnen und Richter sollten eigentlich nicht frei auf der grünen Wiese wählen, sondern sie sollten gewissen Grundsätzen folgen. Ein Grundsatz, an dem sie sich orientieren, ist das sogenannte Verhältnismässigkeitsprinzip. Das heisst, jeder Richter wird in einer solchen Situation, wenn er [PAGE 1714] einen Täter vor sich hat und ihm die Möglichkeiten der kurzfristigen Freiheitsstrafe oder der Geldstrafe offenstehen, zugunsten einer Geldstrafe entscheiden. Denn er orientiert sich am Verhältnismässigkeitsprinzip und sagt: Wenn ich die gleiche Wirkung mit einer Sanktion habe, die den Täter erstens weniger aus seinem sozialen Umfeld nimmt und die zweitens dem Staat Geld bringt, statt ihn Geld zu kosten, dann wähle ich doch diese Sanktion.

Das heisst, wenn da nicht stehen würde, was die Mehrheit will, würde das passieren, was die Minderheiten eigentlich vorsehen wollen. Die Minderheiten möchten genau das ins Gesetz schreiben, das heisst, dass der Richter auch im Bereich dieser kurzfristigen Freiheitsstrafen bei gleicher Ausgangslage die Geldstrafe wählen und nur dann die Freiheitsstrafe zum Einsatz bringen soll, wenn das notwendig erscheint, um den Täter von weiterer Delinquenz abzuhalten. Insofern könnten Sie sagen, dass es eigentlich gar keine Rolle spielt, was dort steht. Es spielt deshalb eine Rolle, weil die Mehrheit das jetzt einführen, das heisst diese Bestimmung ändern will. Damit will die Mehrheit dem Richter zeigen, dass dieses Verhältnismässigkeitsprinzip nicht gelten soll, sondern dass der Richter vermehrt kurzfristige Freiheitsstrafen ausfällen soll, wenn eigentlich auch eine Geldstrafe möglich wäre. Und dieses Zeichen dürfen wir nicht geben, weil wir damit ein Fundament des Rechtsstaates, nämlich das Verhältnismässigkeitsprinzip, aus den Fugen geraten lassen respektive die Anwendung dieses Prinzips verweigern würden. Das würde entweder dazu führen, dass die Richter dieses Ansinnen der Mehrheit nicht befolgen würden, oder es würde dazu führen, dass sie ohne vernünftige Orientierungshilfe zwischen Geld- und Freiheitsstrafe entscheiden müssten.

Deshalb ersuche ich Sie, den Anträgen der Minderheiten Vischer Daniel und Ruiz Rebecca zuzustimmen.