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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-09-24

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Mit meinem Antrag zu Artikel 42 Absatz 1 möchte ich Ihnen beliebt machen, auf Ihre ursprüngliche Haltung zurückzukommen und die bedingten Geldstrafen abzuschaffen. Diese haben innerhalb und ausserhalb des Parlamentes zu Recht für Kopfschütteln gesorgt. Rund 73 Prozent aller Strafrechtsurteile sind bedingte Geldstrafen, und das darf nicht sein.

Sie haben darum dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und die kurzen Freiheitsstrafen wieder einzuführen. Dies hat der Bundesrat mit seiner Botschaft ans Parlament gemacht. Die kurzen Freiheitsstrafen haben wir jetzt wieder eingeführt. Bei der bedingten Geldstrafe hingegen sorgt die Formulierung des Nationalrates in Absatz 2, der Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe sei nur "beim Vorliegen besonders günstiger Umstände zulässig", für Unsicherheit. Was solche günstigen Umstände sind, müssten dann die Gerichte entscheiden. Die Urteile würden entsprechend willkürlich ausfallen. Beim Aufschub der Freiheitsstrafen müssen nur "günstige Umstände" vorliegen. Wie eine gute von einer besonders guten Prognose zu unterscheiden wäre, bliebe der Rechtsprechung überlassen. Es ist offensichtlich, dass diese Formulierung zu Rechtsunsicherheiten führen würde. Aus diesem Grund macht für mich die Formulierung des Nationalrates keinen Sinn, weshalb ich Sie bitte, den Antrag der Mehrheit zu Absatz 1 und den Antrag der Minderheit Lüscher zu Absatz 2 abzulehnen.

Allerdings ist auch die Formulierung von Absatz 1 durch die Minderheit II (Jositsch) nicht optimal: Gemäss Ständerat soll bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten nun wieder die Geldstrafe Vorrang vor der Freiheitsstrafe haben, und die Hälfte der Geldstrafe soll aufgeschoben werden können. Mit Verlaub: Mit diesen Formulierungen kommt am Schluss niemand mehr draus. In der Kommission kam übrigens nicht nur ich als Nichtjuristin nicht mehr draus, auch die anwesenden Juristen haben die Praxistauglichkeit dieser Formulierungen infrage gestellt. Wir dürfen gespannt sein, wie die Gerichte diese Bestimmungen auslegen werden.

Mir scheint, dass wir die StGB-Revision von 2007 nur noch weiter verschlimmbessern. Eigentlich sollten wir die Problematik angehen, dass Ersttäter in der Regel zu bedingten Strafen - Geld- und Freiheitsstrafen - verurteilt werden. Wir sollten bei einer Gesetzesrevision ebenfalls dafür sorgen, dass das, was im Strafgesetzbuch steht, von den Bürgern auch verstanden wird. Bei den Formulierungen von Mehrheit [PAGE 1717] und Minderheit II ist das meiner Meinung nach nicht der Fall. Niemand versteht, warum man für Diebstähle - Stichwort Kriminaltouristen -, Sexualdelikte, Schlägereien oder Konsum von Kinderpornografie eine bedingte Geldstrafe erhält. Es ist eine Geldstrafe, die man nicht bezahlen muss. Diese hat keinerlei abschreckende Wirkung, im Gegenteil: Darüber lachen die Täter. Wie eingangs erwähnt: 73 Prozent aller Strafrechtsurteile in der Schweiz sind bedingte Geldstrafen. Über 80 Prozent der Geldstrafen werden bedingt ausgefällt.

Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen war ein wichtiger und zentraler Bestandteil der vorliegenden Revision, weshalb ich Ihnen namens der SVP-Fraktion und der Minderheit I beliebt machen möchte, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.