Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-24
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Wir sind eigentlich jetzt bei der Kernauseinandersetzung zu diesem Gesetzentwurf. Als im März 2009 alle - gut, es war kein "Shitstorm", sondern ein "Vorstösse-Storm" in diesem Rat - eine Revision des Sanktionenrechts wollten, kaum war es in Kraft, galt eigentlich als unbestritten, dass bedingte Geldstrafen ein Unsinn seien. Inzwischen hat sich diese Meinung etwas modifiziert. Damals waren es nur die Grünen, die gesagt haben: Es kann doch nicht sein, dass jemand, der mit sieben Monaten Freiheitsentzug bestraft wird, eine Freiheitsstrafe bedingt erhält; wer hingegen eine sechsmonatige Geldstrafe erhält, der muss sie immer bezahlen. Dann würden wahrscheinlich viele lieber eine siebenmonatige bedingte Freiheitsstrafe in Kauf nehmen denn eine sechsmonatige Geldstrafe. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass diese unsere Optik nicht einfach nur die dümmste ist. Letzthin hat auch Herr Professor Franz Riklin von der Universität Freiburg einen Artikel in diese Richtung geschrieben und hervorgehoben, dass die bedingte Geldstrafe eine notwendige Institution in der Gesamtanlage des neuen Sanktionenrechts ist. Ich bin nach wie vor ebenfalls dieser Meinung.
Nun schlägt Ihnen die Minderheit II (Jositsch) einen Kompromiss vor. Das heisst, sie will dem Ständerat folgen, der immerhin eingesehen hat, dass bedingte Geldstrafen zwar möglich sein sollen, aber nur mit Bezug auf die Hälfte der Geldstrafe. Es ist eigentlich nicht ganz einsichtig, warum diese Hälfte noch bezahlt werden muss und warum man auf dieses Hälfteprinzip kommt, aber immerhin hat der Ständerat damit Bewegung ins System gebracht.
Gleichzeitig hat er davon abgesehen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, der einen neuen, besonderen Nachweis, dass jemand nicht rückfällig wird, verlangt: Nur wenn besonders günstige Umstände vorliegen, soll die bedingte Strafe möglich sein; es ist also eine Verschärfung gegenüber dem normalen Recht im Falle der Freiheitsstrafen bei der Frage, wann eine bedingte Strafe möglich ist. Es ist [PAGE 1718] richtig, dass dies kein sinnvoller Weg war, und in diesem Sinne hat der Ständerat einen Fortschritt gebracht.
Ich ersuche Sie, so zu stimmen, dass wir am Schluss beim Status quo landen, denn der Status quo ist die beste Lösung. Der Status quo kennt die normalen Bedingungen, die für die bedingten Strafen bislang galten, und er anerkennt Geldstrafen als bedingt möglich.
Es wurde mit Recht darauf hingewiesen - das möchte ich zum Schluss sagen -: Ja, es geht immer auch um finanzielle Motive; wir haben kein Interesse, unnötig Menschen in einen Vollzug zu bringen, der teuer ist, nicht bezahlbar ist; und wir haben ein Recht, das auf einem Bewährungssystem aufbaut. Das hat sich eingespielt, unabhängig davon, ob Geld- oder Freiheitsstrafe; daran müssen wir festhalten.