Theiler Georges · Ständerat · 2014-11-26
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat hatte 2007 mit guten Gründen, die sich heute noch nachvollziehen lassen, die Abschaffung der Lex Koller gefordert. Auch wenn seither einiges geschehen ist, sind die Entwicklungen nicht derart, dass ein Beibehalten dieses Gesetzes die einzige Antwort wäre. Zur sogenannten Überfremdung des Bodens kommt es lediglich in sehr spezifischen Segmenten. In der Fläche ist sie nicht festzustellen. Betroffen sind vor allem die Ferienregionen, Zweitwohnungsgebiete. Da haben wir bekanntlich mit der Zweitwohnungs-Initiative entsprechende Massnahmen getroffen, und diese Massnahmen treffen ja nicht nur die Ausländer, sondern vor allem auch die ganze Schweizer Bevölkerung. Die resultierende Bremswirkung in diesen Gebieten ist natürlich wesentlich stärker, als es die Lex Koller bewirken konnte. Damit ist die ausländische Nachfrage in diesen Gebieten wahrscheinlich zum Erliegen gekommen.
Ich stimme der Vorlage heute nolens volens zu, weil ja dieser Rat die Motion entsprechend überwiesen hat. Aber ich bin dem Kommissionssprecher sehr dankbar, dass er klar betont hat, dass es, wenn wir hier zustimmen, kein Freipass ist, das Gesetz dann in der nächsten Runde wieder zu verschärfen. Die Gesetzgebung und die Rechtspflege haben sich jetzt einigermassen eingeschliffen, die Firmen haben sich an diese unsinnige Bürokratie gewöhnt, die Grundbuchämter wissen langsam, welche Unterlagen sie beschaffen [PAGE 1058] müssen, um das Gesetz zu handhaben. Ich habe Ihnen das letzte Mal erzählt, wie kompliziert das ist und wie unangenehm, dass eine Firma noch ausweisen muss, dass sie schweizerisch dominiert ist, wenn sie ein Stück Land in der Schweiz erwerben will. Für mich genügt jetzt das. Wenn Sie, Frau Bundesrätin, die Idee hätten, das zu ändern, würde das dazu führen, dass sich alle diese Firmen wieder umstellen müssten, dass sich die Grundbuchämter wieder umstellen müssten. Deshalb ist meine Zustimmung auch gleichzeitig eine Absage an jegliche zusätzliche Verschärfung.