Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-11-26
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-11-26
Wortprotokoll
Durch die vorliegende Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zur Umsetzung der überwiesenen Motion Barthassat mit der Nummer 08.3616 und dem Titel "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen" einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie lehnt somit eine Anpassung via Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ab. So weit zum Inhalt der vorliegenden Motion.
Im Jahre 2010 haben beide Räte der eben erwähnten Motion Barthassat zugestimmt, im Gegensatz zum Bundesrat, der diese Motion damals ablehnte. Das geltende Ausländerrecht enthält bereits eine Grundlage, um den Aufenthalt von nichtaufenthaltsberechtigten Personen, sogenannten Sans-Papiers, in der Schweiz zu legalisieren. Der Bundesrat hat darum in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit aufgrund der überwiesenen Motion Ausführungsvorschriften erlassen. Darin wird festgehalten, dass Sans-Papiers eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt.
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Motion Barthassat schlägt die Schaffung eines neuen Artikels vor, um die genauen Voraussetzungen bezüglich des Aufenthaltes von Personen ohne gesetzlichen [PAGE 1060] Status während der Dauer ihrer Berufslehre zu regeln. Der neue Artikel soll die bereits bestehende Härtefallregelung im Ausländergesetz und im Asylgesetz ergänzen. Ein Anspruch auf die Bewilligungserteilung besteht weiterhin nicht, das möchte ich betonen. Der Entscheid liegt im Ermessen der kantonalen Behörden. Wird eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, muss diese Zustimmung zudem dem Bundesamt für Migration unterbreitet werden. Festzuhalten gilt es zusätzlich, dass es dem Bundesrat obliegt, gemäss Ausländergesetz die Rahmenbedingungen für Abweichungen von den Zulassungsbedingungen festzulegen und das entsprechende Verfahren zu regeln.
Der Bundesrat lehnt deshalb die vorliegende Motion ab. Der Nationalrat hat diese Motion mit 82 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp angenommen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, angeführt von Kollege Föhn, beantragt Ihnen aber, die Motion anzunehmen.
Was waren die Überlegungen Ihrer Kommission? Ihre Kommission erachtet eine erneute breite Diskussion zu den Fragen von Berufslehren für Sans-Papiers als nicht zielführend, hat doch unser Rat vor Kurzem erst der Motion Barthassat zugestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Umsetzung auf Verordnungsstufe besteht, und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einführung der entsprechenden Verordnungsbestimmung nicht zu einem grossen Anstieg der Anzahl Lehrverhältnisse mit Jugendlichen aus dieser Personengruppe geführt hat. Uns wurde noch eine Evaluation in Aussicht gestellt, die Ende Oktober hätte abgeschlossen werden sollen. Falls die Zahlen schon vorliegen, wäre es vielleicht gut, Frau Bundesrätin, wenn Sie uns diese hier im Rat auch noch darlegen könnten.
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die eine berufliche Grundbildung ermöglichen soll, ist zudem an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. So muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller unter anderem die obligatorische Schule während mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz besucht haben, muss gut integriert sein und die schweizerische Rechtsordnung respektieren.
Die Kommissionsminderheit wünscht, dass der Bundesrat eine Frage von solch grosser ausländerpolitischer Tragweite nicht auf Verordnungsstufe regelt, sondern einen Gesetzentwurf ausarbeitet.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die vorliegende Motion abzulehnen.