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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Zu Artikel 40n: Die Minderheit Schmid Martin möchte, dass die Kosten für die Hin- und Rücksendung der Ware - jetzt muss ich aufpassen, dass ich nichts Falsches sage - eben vom Besteller übernommen werden müssen. Der Konsument hat als Folge seines Widerrufs die Kosten für die Rücksendung zu tragen, ausser der Anbieter habe sich vertraglich bereiterklärt, diese zu übernehmen.

Die Parteien können durchaus vereinbaren, wer die Kosten für die Hinsendung übernimmt. In der Praxis gibt es heute viele Anbieter, die alle Versandkosten übernehmen. Es können auch zusätzliche Kosten für Expresssendungen vereinbart werden. Der Anbieter könnte nun bei einem Widerruf nicht plötzlich sagen, der Kunde müsse auch diese Kosten übernehmen. Die Kosten sind ein Teil der Vereinbarung zwischen Anbieter und Konsument. Nicht möglich soll einfach sein, dass der Anbieter vom Kunden nur im Falle eines Widerrufs die Bezahlung der Hinsendungskosten einfordern kann. Das ist der Grundgedanke dieser Bestimmung.

Ich bitte Sie aus diesem Grund, der Mehrheit zu folgen.