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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Gemäss Entwurf soll kein Widerrufsrecht bei Computersoftware, anderen digitalen Inhalten sowie Ton- und Videoaufnahmen bestehen, wenn diese in einer versiegelten Packung geliefert wurden und diese Packung geöffnet worden ist. Bei Büchern hingegen soll das Widerrufsrecht gelten. Das ist der Punkt, den die Minderheit anders sieht. Es geht darum, dass man Produkte, die leicht kopiert werden können, anders behandelt, [PAGE 622] um zu verhindern, dass jemand ein Produkt, das er erhalten hat, kopiert und es dann wieder zurückschickt. Das ist das Schutzbedürfnis. Bei Büchern dürfte ein solches Vorgehen die Ausnahme sein; es dürfte nicht oft vorkommen, dass jemand ein Buch bestellt, es vollständig kopiert und es dann zurückschickt. Deshalb ist die Mehrheit der Meinung, dass man hier differenzieren kann und differenzieren soll, auch damit kein Widerspruch zum EU-Recht entsteht. Ich darf daran erinnern, dass der Bücherkauf sehr oft über Landesgrenzen hinweg erfolgt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.