Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-18
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Sie können der Fahne entnehmen, dass wir hier eine Formulierung des Bundesrates, eine redaktionelle Anpassung, übernommen haben. Es geht hier um digitale Inhalte ohne festen Datenträger; das sind Käufe im Internet, wenn man Software oder Musik online kauft. Mit "vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten" ist gemeint, dass irgendwo im Kaufprozess eine Zustimmungserklärung des Konsumenten erfolgen muss, mit welcher er bestätigt, dass mit dem [PAGE 621] betreffenden Klick oder weiteren Klicks und der Bezahlung die Leistung beiderseits erfüllt ist. Es braucht also irgendwo eine ausdrückliche Zustimmung des Konsumenten, und es braucht auch eine ausdrückliche Zustimmung, wenn er auf das Widerrufsrecht verzichtet.
Die Minderheit Schmid Martin möchte, dass die ausdrückliche Zustimmung des Konsumenten als Voraussetzung für den Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht erforderlich sein soll. Bei dieser Differenz geht es also letztlich um einen allfälligen zusätzlichen Mausklick.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.