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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-03

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-03

Wortprotokoll

Der Gesetzgeber hat sich im Spielbankenbereich für ein Konzessionssystem entschieden. Damit hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Anzahl der Spielbanken in der Schweiz nicht unbeschränkt gross sein und es nicht dem freien Markt überlassen werden kann, die Anzahl der Spielbanken zu bestimmen. Einerseits galt es eine ausgewogene regionale Verteilung sowie einen gewissen Distanzschutz der konzessionierten Betriebe sicherzustellen. Andererseits sollen, wie es der Zweckartikel des Gesetzes vorsieht, insbesondere auch diejenigen Regionen berücksichtigt werden, die aus der Erweiterung des touristischen Angebots durch eine Spielbank einen besonderen Nutzen ziehen können. Mit heute noch 5 Spielbanken mit übergangsrechtlicher Konzession weist der Kanton Bern im Vergleich zu allen anderen Kantonen der Schweiz eine überdurchschnittlich hohe Spielbankendichte auf. Da bis anhin nahezu keinerlei betriebliche Vorschriften bestanden und die fiskalische Belastung dieser Betriebe gering war, konnte mit verhältnismässig geringem Aufwand ein rentabler Betrieb sichergestellt werden. Um [PAGE 1634] einen einwandfreien Spielbetrieb zu garantieren, stellt das neue Recht hingegen zahlreiche Anforderungen an die zukünftigen Spielbanken. Diese Anforderungen werden hohe Anfangsinvestitionen erfordern und sich auch wesentlich in den späteren Betriebskosten niederschlagen.

Der Bundesrat hat entschieden, insgesamt 22 Spielbanken - 2 davon im Kanton Bern - zu konzessionieren. Bei diesem Entscheid hat der Bundesrat sehr wohl den volks- und betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen und die sich offensichtlich gegenseitig ausschliessenden Standorte Thun und Interlaken diesbezüglich sorgfältig gegeneinander abgewogen. Mit dem Entscheid, eine Grand-Casino-Konzession für den Standort Bern zu vergeben, entstand für jeden weiteren Standort im Kanton eine erhebliche Konkurrenz in Bezug auf das Einzugsgebiet bzw. das vorhandene Marktpotenzial. Die Nähe und die partielle Überschneidung der Marktgebiete hat hier nicht unwesentlich gegen den Standort Thun gesprochen. Dieser befand sich im Vergleich zu Interlaken und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe, die Spielbanken möglichst ausgewogen auf die Regionen zu verteilen, in einer wesentlich schlechteren Ausgangslage.

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