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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18

Wortprotokoll

Der am 1. Januar 2007 in Kraft getretene neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches war ja immer wieder Gegenstand von Kritik. Doch bevor man überhaupt Gelegenheit hatte zu evaluieren, wie sich diese neuen Sanktionen auswirken, sind gerade auch in diesem Haus unzählige Vorstösse eingereicht worden - immer dann, wenn ein Urteil gefällt wurde, das irgendjemandem nicht passte, oder wenn das Volk zürnte und aufschrie. Es ist aber auch von der Praxis Kritik geübt worden; ich glaube, dass wir diese Kritik aufnehmen müssen. Es ist insgesamt wichtig, andauernder Kritik an einer Gesetzgebung die Grundlage zu entziehen, indem man suboptimale Teile revidiert und damit die Akzeptanz verbessert.

Man kann ernsthaft darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, nach so kurzer Zeit die kurzen Freiheitsstrafen wieder einzuführen; der Kommissionspräsident hat das ja sehr gut geschildert. Tatsache ist und bleibt, dass die Rückfallquote seither nicht gestiegen ist. Die Kriminalität hat nicht zugenommen. Formen haben sich verändert, was dann aber eigentlich ein Thema bei den Strafrahmen beim Besonderen Teil ist. Dort muss man regeln, welche Tatbestände unter welche Strafdrohung gestellt werden. Ich kann mich mit dieser Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen dennoch einverstanden erklären, insbesondere in Kombination mit einer Reduktion der Geldstrafe und, was mir ganz wichtig scheint, mit der generellen Einführung des Electronic Monitoring, die jetzt endlich zu erfolgen hat.

So, wie die Vorlage aus dem Nationalrat gekommen ist, hat sie doch eigentlich wieder neue Probleme aufgeworfen, insbesondere weil vorgesehen wird, Geldstrafen und Freiheitsstrafen unter sechs Monaten als gleichberechtigte Sanktionen zu behandeln und die Wahl im konkreten Fall allein der Rechtsanwendung zu überlassen. Das ist auch in den Anhörungen kritisiert worden. So hat Herr Strafgerichtspräsident Jent gesagt, dass er dies für sehr problematisch halte, da es in der Praxis der Kantone zweifellos zu einer höchst unterschiedlichen Handhabung, ja geradezu zu einem Wildwuchs mit entsprechenden Rechtsungleichheiten führen werde, und dies in einer grundlegenden Frage der Sanktionierung strafbaren Verhaltens. Es kommt hinzu, dass es bei diesen kurzen Strafen oft oder in der Regel - das sieht ja die Strafprozessordnung vor - Verfahren sind, die im Strafbefehlsverfahren erledigt werden. Es wird noch viel schwieriger, eine einheitliche Praxis herbeizuführen. Deshalb ist die Situation, vor die wir uns gestellt sehen, nach den Beschlüssen des Nationalrates sicher nicht gut.

Was ist das Zentrale, das wir als Kommission entschieden haben? Wir haben eine klare Abstufung der Sanktionen beschlossen; es muss diese geben. Eine Geldstrafe wiegt schwerer als eine Busse, und eine Freiheitsstrafe wiegt schwerer als eine Geldstrafe. Wir haben versucht, diese [PAGE 628] Abstufung in diese Fassung hineinzubringen. Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten. Ich kann es mir ersparen, mehr zu sagen; der Kommissionspräsident hat die Vorlage in extenso vorgestellt. Ich bitte Sie auch, den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen und so eine Vorlage zurück an den Nationalrat zu senden, der er sich hoffentlich anschliessen kann. Am Schluss könnten wir dann eine Vorlage haben, die die Kritik, die aus der Praxis gekommen ist, aufnimmt, die aber nicht das ganze System, nur weil immer wieder laut geschrien wird, auf den Kopf stellt.

Ich bitte Sie, einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zu folgen.