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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Mit dem Nationalrat und dem Bundesrat einverstanden ist Ihre Kommission in dem Punkt, dass die Geldstrafe auf höchstens 180 Tagessätze zu beschränken und damit in den Bereich der leichten Kriminalität zurückzudrängen ist. Was die Höhe des minimalen Tagessatzes sein soll, darüber war man sich allerdings in der Kommission nicht einig. Die Mehrheit schlug sich auf die Seite des Bundesrates mit 10 Franken, eine Minderheit wählte die Version des Nationalrates mit 30 Franken.

Was waren die Überlegungen der Mehrheit? Ein im Gesetz festgelegter fixer Mindesttagessatz von 30 Franken erscheint der Mehrheit in vielerlei Hinsicht als nachteilig. Es wird dem Richter damit die Möglichkeit genommen, in Fällen von mittellosen Tätern unter die 30-Franken-Grenze zu gehen. Dies wird er gemäss geltender Gerichtspraxis ohnehin nur ausnahmsweise tun. Es spricht aber nichts dagegen, ihm diese Möglichkeit der Einzelfallgerechtigkeit auch weiterhin zu gewähren.

Die Höchststrafe für einen mittellosen Täter würde bei einem Tagessatz von 30 Franken 5400 Franken betragen, was für jemanden, der am Existenzminimum lebt, ein geradezu unerschwinglicher Betrag sein dürfte. Dies könnte den Effekt haben, dass mittellose Täter es vorziehen würden, mit einer kurzen Freiheitsstrafe anstelle einer Geldstrafe bestraft zu werden.

Schliesslich wäre zu befürchten, dass durch einen zu hoch angesetzten Mindesttagessatz die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen sogar noch anstiege, mit dem Ergebnis, dass mittellose Delinquenten häufiger davon betroffen wären als gutsituierte Täter.

Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen, dies umso mehr, als nach dem Konzept der ständerätlichen vorberatenden Kommission in Zukunft ja mindestens die Hälfte der Geldstrafe als unbedingte Strafe zu vollziehen sein wird.