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Engler Stefan · Ständerat · 2014-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Kurz zum kleinen Einschub bei Artikel 67c, wie ihn die Kommission, auch in Abweichung von der bundesrätlichen Fassung, vorschlägt: Es handelt sich eigentlich um eine kleine Korrektur eines Mangels der geltenden Gesetzgebung, wonach nämlich die Landesverweisung auch möglich sein soll, wenn eine Person wegen psychischen Störungen einer stationären Behandlung oder einer Suchtbehandlung bedarf, und nicht nur im Fall einer Verwahrung. Generell schliesst sich die Kommission dem Nationalrat und dem Bundesrat an, wonach die heutige Regelung der Landesverweisung im Ausländergesetz nicht zu genügen vermag. Es wurde in der Praxis etwa festgestellt, dass damit verschiedene Nachteile verbunden sind. Ein Nachteil ist, dass die ausländerrechtlichen Entscheide, die eine Landesverweisung verfügen, oft erst dann rechtskräftig werden, wenn der Täter seine Strafe bereits verbüsst hat und er gar nicht mehr auffindbar ist. Es sind somit auch praktische Gründe, die dafür gesprochen haben, die Landesverweisung wieder als Sanktion in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.